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Mainz (aktiencheck.de AG) - Per-Ola Hellgren, Analyst der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz, stuft die Fraport-Aktie (ISIN DE0005773303 / WKN 577330) unverändert als Outperformer ein.
Gestern habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, die Klage von Ticona auf Verlegung der An- und Abflugrouten am Frankfurter Flughafen abzuweisen. Dem Gericht zufolge sei die europäische Richtlinie zum Schutz vor Chemieunfällen (Seveso-II) für Flugrouten nicht anwendbar und das Absturzrisiko über dem Chemiewerk sei nicht höher als bei den alternativen Routen. Die Umweltgefährdung im Falle eines Flugzeugunfalls werde vom Werk selbst verursacht, da dort hochgiftige Chemikalien verarbeitet würden. Dementsprechend sehe das Gericht keinen Anlass für eine Verlegung der Flugrouten.
Damit sei der Streit allerdings noch nicht ganz zu Ende: Ticona habe bereits vor dem Gerichtsurteil eine Überweisung des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof beantragt und behalte sich weitere rechtliche Schritte vor. Gleichwohl sei die Stellung des Fraport-Konzerns nun gestärkt worden und man würde vermuten, dass der Europäische Gerichtshof das gestrige Urteil mehr oder weniger unverändert bekräftigen werde. Die Entscheidung gestern habe nicht wirklich überrascht und somit habe der Fraport-Kurs kaum reagiert. Dennoch sei noch ein Hindernis für den Bau der Nordwest-Landebahn nun beseitigt worden. Die 3. Quartals-Zahlen würden für den 7. November erwartet.
Die Analysten der LRP bestätigen vorerst ihre "Outperformer"-Empfehlung und belassen ihr Kursziel unverändert bei 64 Euro für die Fraport-Aktie. (25.10.2006/ac/a/d)
Gestern habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, die Klage von Ticona auf Verlegung der An- und Abflugrouten am Frankfurter Flughafen abzuweisen. Dem Gericht zufolge sei die europäische Richtlinie zum Schutz vor Chemieunfällen (Seveso-II) für Flugrouten nicht anwendbar und das Absturzrisiko über dem Chemiewerk sei nicht höher als bei den alternativen Routen. Die Umweltgefährdung im Falle eines Flugzeugunfalls werde vom Werk selbst verursacht, da dort hochgiftige Chemikalien verarbeitet würden. Dementsprechend sehe das Gericht keinen Anlass für eine Verlegung der Flugrouten.
Damit sei der Streit allerdings noch nicht ganz zu Ende: Ticona habe bereits vor dem Gerichtsurteil eine Überweisung des Verfahrens an den Europäischen Gerichtshof beantragt und behalte sich weitere rechtliche Schritte vor. Gleichwohl sei die Stellung des Fraport-Konzerns nun gestärkt worden und man würde vermuten, dass der Europäische Gerichtshof das gestrige Urteil mehr oder weniger unverändert bekräftigen werde. Die Entscheidung gestern habe nicht wirklich überrascht und somit habe der Fraport-Kurs kaum reagiert. Dennoch sei noch ein Hindernis für den Bau der Nordwest-Landebahn nun beseitigt worden. Die 3. Quartals-Zahlen würden für den 7. November erwartet.
Die Analysten der LRP bestätigen vorerst ihre "Outperformer"-Empfehlung und belassen ihr Kursziel unverändert bei 64 Euro für die Fraport-Aktie. (25.10.2006/ac/a/d)
Aktuelle Kursinformationen mehr >
| Kurs | Vortag | Veränderung | Datum/Zeit | |
| 78,15 € | 73,10 € | 5,05 € | +6,91% | 17.04./22:00 |
| ISIN | WKN | Jahreshoch | Jahrestief | |
| DE0005773303 | 577330 | 86,95 € | 56,85 € | |
| Handelsplatz | Letzter | Veränderung | Zeit |
|
|
77,65 € | +6,15% | 17.04.26 |
| Xetra | 78,15 € | +6,91% | 17.04.26 |
| Stuttgart | 77,80 € | +6,43% | 17.04.26 |
| Düsseldorf | 77,55 € | +6,31% | 17.04.26 |
| Frankfurt | 77,80 € | +3,11% | 17.04.26 |
| München | 73,30 € | -3,62% | 17.04.26 |
| Hamburg | 72,90 € | -3,64% | 17.04.26 |
| Hannover | 72,90 € | -3,64% | 17.04.26 |
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