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Die Aktie der Biodata Information Technology AG (WKN 542270) sollte aus dem Depot entfernt werden, so lautet die Empfehlung von Analysten des Börsenmagazins "Die Telebörse".
Zum Zeitpunkt des Börsengangs sei das Unternehmen von ABN Amro mit 243 Millionen Euro bewertet worden. Der Umsatz habe damals lediglich bei 8,24 Millionen Euro gelegen. In der Börseneuphorie sei die Bewertung aufgrund von Fondskäufen bis auf 700 Millionen Euro geklettert. Zum Kursfeuerwerk habe auch der vermeintliche Großauftrag aus Australien vom 24.08.2000 beigetragen.
Allerdings sei der Deal geplatzt und scheinbar habe nur der Ex-Vorstand und Großaktionär Siekmann davon gewusst. Angeblich habe er direkt nach dem Scheitern des Geschäfts eine Viertel Million Aktien zu 320 Euro bei einem Fonds platziert. Ein Großteil des Erlöses dürfte in der Privatschatulle von Siekmann gelandet sein.
Die Öffentlichkeit habe erst sehr viel später erfahren, dass der Australien-Deal nicht zustande gekommen sei. Am 05.10.01 habe Biodata die einstige Ad-hoc-Meldung korrigiert und zudem eine Gewinnwarnung verkündet. Das Amt für Kreditwesen prüfe derzeit, ob das Unternehmen die Ad-hoc-Pflichten eingehalten habe.
Die hohen Umsätze an der Börse in den Tagen vor der Ad-hoc seien auffällig. Scheinbar sei die Gewinnwarnung einigen Aktionären bereits vorher bekannt gewesen und hätten dementsprechend gehandelt. Auch wenn Biodata den Ex-Vorstand auf Schadenersatz verklage, der kleine Mann werde wohl leer ausgehen.
Mit Unzuverlässigkeit und nebulösen Angaben hat Biodata die Investoren an der Nase herumgeführt. Das Vertauen ist weg. Biodata-Aktien sollten verkauft werden, so der Ratschlag von "Die Telebörse".
Zum Zeitpunkt des Börsengangs sei das Unternehmen von ABN Amro mit 243 Millionen Euro bewertet worden. Der Umsatz habe damals lediglich bei 8,24 Millionen Euro gelegen. In der Börseneuphorie sei die Bewertung aufgrund von Fondskäufen bis auf 700 Millionen Euro geklettert. Zum Kursfeuerwerk habe auch der vermeintliche Großauftrag aus Australien vom 24.08.2000 beigetragen.
Die Öffentlichkeit habe erst sehr viel später erfahren, dass der Australien-Deal nicht zustande gekommen sei. Am 05.10.01 habe Biodata die einstige Ad-hoc-Meldung korrigiert und zudem eine Gewinnwarnung verkündet. Das Amt für Kreditwesen prüfe derzeit, ob das Unternehmen die Ad-hoc-Pflichten eingehalten habe.
Die hohen Umsätze an der Börse in den Tagen vor der Ad-hoc seien auffällig. Scheinbar sei die Gewinnwarnung einigen Aktionären bereits vorher bekannt gewesen und hätten dementsprechend gehandelt. Auch wenn Biodata den Ex-Vorstand auf Schadenersatz verklage, der kleine Mann werde wohl leer ausgehen.
Mit Unzuverlässigkeit und nebulösen Angaben hat Biodata die Investoren an der Nase herumgeführt. Das Vertauen ist weg. Biodata-Aktien sollten verkauft werden, so der Ratschlag von "Die Telebörse".
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