Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) hat gemeinsam mit einer weiteren MLP-Aktionärin beim Landgericht Heidelberg Anfechtungsklage gegen die MLP AG (WKN 656990) eingereicht, in der sie sich gegen die am 28. Mai 2002 auf der Hauptversammlung beschlossene Bestätigung einer Kapitalerhöhung wendet.
Hintergrund dieser Kapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss der übrigen Aktionäre sei die Einbringung von Minderheitsanteilen an vier MLP-Tochtergesellschaften durch die Großaktionärsfamilien Termühlen und Lautenschläger. Diese Anteile seien bereits in 29,44 Mio. MLP-Aktien umgetauscht worden und würden das bisherige Grundkapital von 79,2 Mio. Aktien um 38% auf 108,64 Mio. Aktien erhöhen.
Dass hier geradezu abenteuerliche Bewertungen vorgenommen worden seien, lasse sich u. a. an den Gewinnprognosen für die vier Gesellschaften erkennen. Sie würden nicht nur bis zum Jahr 2010 reichen, also einem überhaupt nicht mehr seriös prognostizierbaren Zeitpunkt, sondern würden auch Steigerungsraten von teilweise mehreren tausend Prozent ausweisen. Daraus würden dann völlig überzogene Unternehmenswerte abgeleitet.
Besonders deutlich werde die Überbewertung am Beispiel der MLP Lebensversicherungs AG. Wie inzwischen in der Öffentlichkeit bekannt, finanziere sich dieses Tochterunternehmen bisher weitgehend durch Rückversicherer. Die von ihr ausgewiesenen Gewinne kämen nur durch deren Finanzierung zustande. Obwohl daher bei der MLP Lebensversicherung in den letzten Jahren eigentlich Verluste von jeweils ca. 25 Mio. Euro entstanden seien, hätten die Großaktionäre und ihre Familien für ihre Anteile an dieser Gesellschaft 13,86 Mio. MLP-Aktien erhalten - bei einem angenommenen Börsenkurs von nur 30 Euro allein ein Wert von über 400 Mio. Euro. Diese Zahlen würden für sich sprechen.
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