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EXKLUSIV - Nebenwerte
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19.05.25 18:07
Bio-Gate Aktie: Werksbesichtigung in Bremen bestätigt strategische Wachstumsperspektiven

Augsburg (www.aktiencheck.de) - Bio-Gate-Aktienanalyse der GBC AG:

Matthias Greiffenberger und Cosmin Filker, Aktienanalysten der GBC AG, raten in einer aktuellen Aktienanalyse weiterhin zum Kauf der Aktie der Bio-Gate AG (ISIN: DE000BGAG981, WKN: BGAG98, Ticker-Symbol: BIG1).

Im Rahmen einer Werksbesichtigung am Produktionsstandort Bremen hätten sich die Analysten einen umfassenden Eindruck von der technologischen Tiefe und operativen Kompetenz der Bio-Gate AG verschaffen können. Das Werk spiele eine zentrale Rolle in der industriellen Umsetzung der firmeneigenen HyProtect™-Technologie, mit der Implantate antibakteriell und antiviral beschichtet würden. Die Fertigung in Bremen sei in den letzten Monaten gezielt weiterentwickelt worden, um steigenden Anforderungen internationaler Partner gerecht zu werden. Insbesondere die laufenden Projekte mit führenden Medizintechnikunternehmen würden unterstreichen, dass Bio-Gate operativ bereit sei, den nächsten Wachstumsschritt zu gehen.

Langfristig stehe Bio-Gate vor einer bedeutenden Skalierungsphase. Für das Geschäftsjahr 2025 würden die Analysten mit einem Umsatzanstieg von 16,9% auf 8,30 Mio. EUR rechnen, gefolgt von einem weiteren Wachstum auf 9,50 Mio. EUR im Jahr 2026. Ab dann würden sie das erstmalige Erreichen des operativen Breakevens erwarten. Treiber dieser Entwicklung sei die Serienbeschichtung von Implantaten mit HyProtect™, insbesondere im Bereich orthopädischer Revisionseingriffe. Eine aktuell laufende klinische Studie eines Kunden zur CE-Zulassung von HyProtect™-beschichteten Hüftimplantaten solle bis 2027 abgeschlossen werden und könnte die Grundlage für eine breite Marktzulassung schaffen. Perspektivisch biete diese Technologie das Potenzial, nicht nur im Revisionsmarkt, sondern auch bei Primärimplantaten einen neuen Standard zu setzen.

Ein weiteres Wachstumsfeld für Bio-Gate zeichne sich im Bereich der Wundversorgung ab. Aktuell vertreibe das Unternehmen ein trockenes Wundspray auf Basis von MicroSilver BG erfolgreich im veterinärmedizinischen Markt - unter anderem in Deutschland, den USA und Mexiko. Dieses Produkt solle nun auch für die Anwendung im Humanbereich zugelassen werden. Die Vorbereitungen zur Zulassung für den US-Markt würden über das etablierte 510(k)-Verfahren der FDA erfolgen. Parallel werde auch eine Markteinführung in der EU angestrebt. Für beide Regionen werde mit Zulassungskosten im mittleren sechsstelligen Bereich gerechnet. Das Marktpotenzial liege im mittleren bis hohen zweistelligen Millionen-Bereich. Die Marge liege in einem guten, Medizinprodukte-üblichen Bereich. Das Interesse potenzieller Vertriebspartner und Anwender aus verschiedenen Regionen - darunter Nordamerika, die EU sowie der deutschsprachige Raum - sei bereits vorhanden. Für alle adressierten Märkte lägen konkrete Anfragen vor, und es gebe Interessenten, die ein zugelassenes Produkt unmittelbar übernehmen würden - sowohl im professionellen Bereich als auch im OTC-Segment. Diese Dynamik unterstreiche das attraktive Wachstumspotenzial des Produkts und die strategische Bedeutung dieses Projekts innerhalb des Bio-Gate-Portfolios.

Die Werksbesichtigung habe bestätigt, dass Bio-Gate über die nötige industrielle Infrastruktur verfüge, um Wachstum effizient zu realisieren. Entscheidend bleibe, dass das Unternehmen parallel zur operativen Expansion auch die Finanzierung seiner Pipeline absichere. Kapitalmaßnahmen würden notwendig bleiben, sollten bei erfolgreicher Kommerzialisierung der neuen Produktlinien jedoch deutlich leichter zu realisieren sein. Insgesamt bestätige sich der Eindruck eines hochinnovativen Small Caps mit substanziellem Transformationspotenzial.

Matthias Greiffenberger und Cosmin Filker, Analysten der GBC AG, vergeben für die Bio-Gate-Aktie weiterhin das Rating "kaufen". Das Kursziel werde bei 3,40 EUR belassen. (Analyse vom 19.05.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (19.05.2025/ac/a/nw)

Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:

Die diesem Artikel zugrundeliegende Finanzanalyse / Studie zu dieser Gesellschaft ist im Auftrag dieser Gesellschaft oder einer dieser Gesellschaft nahe stehenden Person oder Unternehmens erstellt worden.



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