Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Evonik-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Thorsten Küfner vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Evonik Industries AG (ISIN: DE000EVNK013, WKN: EVNK01, Ticker-Symbol: EVK) unter die Lupe.
Die erratische US-Zollpolitik bereite Firmen weltweit Sorgen. Nun warne auch Evonik-Chef Christian Kullmann vor den Folgen. Der Spezialchemiekonzern sehe sich zwar hinsichtlich der direkten Auswirkungen der aggressiven Zollpolitik der USA gut gewappnet, eine mögliche Wirtschaftsschwäche würde aber auch den Essener Konzern treffen.
"Unmittelbar machen wir uns keine Sorgen, 80 Prozent des Evonik-Umsatzes in Amerika machen wir mit Produkten, die wir in den USA herstellen", habe Kullmann der "Rheinischen Post" am Wochenende gesagt. "Wir haben dort rund 4.400 Mitarbeiter. Weil die Zölle nun die Exporte unserer Konkurrenten aus China in die USA drastisch verteuern, können wir dort sogar profitieren." Mittelbar seien die Folgen von Trumps Zollpolitik aber verheerend: "Es drohen Wohlstandsverluste auf der ganzen Welt, das Risiko einer neuen Weltwirtschaftskrise ist groß."
Abseits des Zollthemas habe Kullmann erklärt, dass Evonik in den nächsten beiden Jahren "keine Zukäufe tätigen" wolle. Das Unternehmen konzentriere sich derzeit voll auf den größten Umbau in der Evonik-Geschichte. "Unser Dreisprung - sparen, umbauen, wachsen - ist komplex genug. Nach 2027 sehen wir weiter", habe der Vorstandsvorsitzende der Zeitung gesagt. Beim geplanten Stellenabbau in der Verwaltung sei die Hälfte erreicht. Bis zum Jahre 2027 sollten 2.000 Stellen - 1.500 davon in Deutschland - wegfallen.
Es seien weiterhin herausfordernde Zeiten für deutsche Chemiehersteller wie Evonik. Doch der MDAX-Titel schlage sich relativ wacker. Verständlich, denn die Essener seien breit und gut aufgestellt. Zudem sei die Dividendenperle immer noch relativ günstig bewertet.
Wer bei Evonik investiert ist, bleibt weiterhin mit einem Stoppkurs bei 16,00 Euro investiert, so Thorsten Küfner von "Der Aktionär". (Analyse vom 28.04.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (28.04.2025/ac/a/d)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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