Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Aston Martin-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Philipp Schleu vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie von Aston Martin Lagonda Global Holdings plc (ISIN: GB00BN7CG237, WKN: A2QJD4, Ticker-Symbol: A5SA, London Stock Exchange-Symbol: AML) unter die Lupe.
Die Aktien von Aston Martin stünden am heutigen Montag stark unter Druck. Das britische Traditionsunternehmen habe seine Jahresprognose drastisch gesenkt und müsse nun mit erheblichen Kursverlusten kämpfen. Als Gründe habe das Unternehmen unter anderem anhaltende Störungen in der Lieferkette und Herausforderungen auf dem chinesischen Markt genannt.
Der britische Traditionsautobauer habe bekannt gegeben, dass die langsamer als erwarteten Verkäufe den bereinigten Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) in diesem Jahr unter das Vorjahresniveau von 305,9 Millionen Pfund (ca. 409 Millionen US-Dollar) drücken würden. Als Hauptursachen für die trüben Aussichten nenne der Hersteller die wachsende Anzahl verspäteter Komponentenlieferungen aufgrund von Störungen bei mehreren Zulieferern. Diese Engpässe würden zu erheblichen Verzögerungen bei der Produktion und Auslieferung der Fahrzeuge führen.
Die Reaktion der Anleger habe nicht lange auf sich warten lassen: Nach Bekanntgabe der Gewinnwarnung sei die Aktie um bis zu 25 Prozent eingebrochen. Innerhalb der letzten zwölf Monate habe die Aktie damit insgesamt bereits rund 50 Prozent ihres Wertes verloren. Seit dem Rekordhoch nach dem Börsengang im Jahr 2018 würden sich die Verluste auf dramatische 99 Prozent summieren.
Die neuesten Entwicklungen würden einmal mehr die tiefen strukturellen Probleme zeigen, mit denen Aston Martin kämpfe. Die anhaltenden operativen Schwierigkeiten, die schwache Gewinnentwicklung und die zunehmende Verschuldung würden das Unternehmen schwer belasten.
Anleger sollten weiterhin vorsichtig sein und die Finger von der Aktie lassen, so Philipp Schleu von "Der Aktionär". (Analyse vom 30.09.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (30.09.2024/ac/a/a)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
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