Kulmbach (www.aktiencheck.de) - DWS-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Fabian Strebin vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt die Aktie der DWS Group GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000DWS1007, WKN: DWS100, Ticker-Symbol: DWS) in einer aktuellen Aktienanalyse unter die Lupe.
Mit dem Ende des Monats September falle auch der Hammer für das dritte Quartal. Damit richte sich auch bei der DWS Group der Blick auf die Entwicklung im auslaufenden Quartal. Die Aktie habe bereits reagiert.
Nach der Kursschwäche diesen Sommer hätten sich die Titel des Vermögensverwalters DWS Group wieder nach oben schwingen können und am 12. September bei 34,54 Euro zuletzt mit der 100-Tage-Linie einen gleitenden Durchschnitt überwunden.
Die Aufwärtsbewegung habe sich seitdem fortgesetzt, in den vergangenen vier Handelstagen scheine nun ein temporäres Plateau erreicht zu sein. Neuen Schwung könnten spätestens die Quartalszahlen bringen, die am 23. Oktober veröffentlicht werden sollten.
Das Augenmerk dürfte sich auch auf die Kosten-Ertrags-Quote richten. Im laufenden Jahr liege die Konsensschätzung bei 63,3 Prozent, für das dritte Quartal würden 68,8 Prozent erwartet. Im kommenden Jahr ziele der Vorstand auf weniger als 59 Prozent ab.
Für die weitere Geschäftsentwicklung fundamental sei zudem die Höhe des verwalteten Vermögens. Laut Schätzungen könnte die DWS im dritten Quartal die Marke von 948,11 Milliarden Euro knacken. Auf Jahressicht sähen Analysten im Mittel 951,3 Milliarden Euro. Mit einer Billion Euro könnte im kommenden Jahr eine magische Grenze fallen.
Die Zinssenkung der FED und damit der Einstieg in die Zinswende würden auch den Papieren der DWS guttun. Die zudem günstige Bewertung mit einem für 2024 geschätzten KGV von 9 und die Dividendenrendite für 2024 von sechs Prozent würden die Aktie auch weiterhin für Anleger attraktiv machen.
Nicht nur Dividendenjäger dürften bei den DWS-Papieren auf ihre Kosten kommen, so Fabian Strebin von "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. Der Stopp bleibe bei 30,00 Euro. (Analyse vom 25.09.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (25.09.2024/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten:
Mögliche Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
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