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Ludwigsburg (aktiencheck.de AG) - Die BERU AG meldete am Donnerstag, dass das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart heute den Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2009 über die Übertragung der Aktien der übrigen BERU-Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die BorgWarner Germany GmbH (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von 73,39 Euro je Aktie in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen hat.
Den Angaben zufolge sind mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BERU AG auf die BorgWarner Germany GmbH, Teil des US-Automobilzulieferers BorgWarner Inc. (ISIN US0997241064 / WKN 887320), übergegangen. Die Notierung der Aktien der BERU AG wird in Kürze eingestellt, hieß es.
Die Aktie von BERU schloss gestern bei 75,99 Euro. (01.10.2009/ac/n/nw)
Den Angaben zufolge sind mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BERU AG auf die BorgWarner Germany GmbH, Teil des US-Automobilzulieferers BorgWarner Inc. (ISIN US0997241064 / WKN 887320), übergegangen. Die Notierung der Aktien der BERU AG wird in Kürze eingestellt, hieß es.
Die Aktie von BERU schloss gestern bei 75,99 Euro. (01.10.2009/ac/n/nw)
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