Aktien des Tages

Walmart Aktie auf Höhenflug - Gewinnmitnahmen sinnvoll

Wien (www.aktiencheck.de) - Walmart-Aktienanalyse von der Raiffeisen Bank International AG:

Manuel Schleifer, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), stuft die Aktie von Walmart Inc. (ISIN: US9311421039, WKN: 860853, Ticker-Symbol: WMT, NYSE-Symbol: WMT) in einer aktuellen Aktienanalyse von "kaufen" auf "verkaufen" zurück.

Walmart sei kein klassischer Retailer mehr. Walmarts Geschäftskonzept gehe mittlerweile weit über jenes eines gewöhnlichen Einzelhändlers hinaus, sodass die Aktie immer weniger der bekannten Charakterzüge aus dem Basiskonsum aufweise - ganz im Gegenteil.

Die Bepreisung der Aktie erinnere zunehmend an einen Growth-Wert. Die diesjährigen Kursanstiege seien mit +73% nämlich extrem sportlich gewesen. Mehr noch, es wäre mit Stand heute die beste YTD-Performance seit 20 Jahren.

Es mache durchaus Sinn, dass die Investmentstory für Walmart neu gedacht werde und dass sich die Anlegerschaft zunehmend mit dem Gedanken anfreunde, dass Walmart mehr und mehr zum Tech-Unternehmen werde.

Aber die Analysten der RBI würden vor allzu viel Optimismus warnen. Denn auch, wenn die Wachstumshoffnungen groß seien, am Ende des Tages verdiene Walmart immer noch den Großteil seines Geldes auf herkömmliche Art und Weise. Die Analysten der RBI würden daher denken, dass der Markt zu viel vorwegnehme. Walmart unterliege einer Transformation, aber der Prozess sei ein langer. Alles mit Maß und Ziel. Nur ned hudeln.

Die Analysten der RBI seien froh, dass ihre jüngsten Empfehlungen zum Kauf grandios aufgegangen seien. Nun werde es jedoch Zeit, Gewinne mitzunehmen.

Manuel Schleifer, Analyst der Raiffeisen Bank International AG, stuft die Walmart-Aktie daher bei einem Kursziel in der Höhe von USD 86,00 auf "Verkauf". Das Kursziel ergebe sich aus einem relativen, marktbasierten Bewertungsansatz, der für die Geschäftsjahre 2024/25 eine im historischen Vergleich angemessene Prämie zum Sektor und Index sowie eine relative Bewertung im Vergleich zur eigenen Historie berücksichtige. (Analyse vom 27.11.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (27.11.2024/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 27.11.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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