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Tesla Aktie: Tagesumkehr wirkt nach

Zürich (www.aktiencheck.de) - Tesla Aktie: Tagesumkehr wirkt nach

Nach der Tagesumkehr vom Donnerstag (-5,1%) hat die Tesla-Aktie (ISIN: US88160R1014, WKN: A1CX3T, Ticker-Symbol: TL0, NASDAQ-Symbol: TSLA) zum Wochenschluss weitere 1,4% auf 429,83 USD abgegeben, wie aus der Veröffentlichung "KeyInvest DailyTrader" der UBS hervorgeht.

Rückblick: Die Tesla-Aktie sei im August aus einem charttechnischen Dreieck nach oben ausgebrochen, woraufhin die Kurse im September rund 33% an Wert zugelegt hätten. In der Spitze sei es für die Papiere am vergangenen Donnerstag sogar bis auf das neue Jahreshoch bei 470,75 USD hinaufgegangen, ehe es zu einer dynamischen Intraday-Umkehr gekommen sei. Diese habe am Freitag noch nachgewirkt, wobei sich die Notierungen vom Tagestief (416,58 USD) ein Stück hätten erholen können.

Ausblick: Nach dem zuletzt starken Lauf sei im Chart der Tesla-Aktie nun ein markantes Top entstanden. Gleichzeitig seien die Kurse vorerst in eine Konsolidierung/Korrektur übergegangen.

Das Short-Szenario: Auf der Unterseite würden sich die Blicke jetzt auf das 2021er-Hoch bei 414,46 USD richten, das zusammen mit dem Tagestief vom Freitag die erste Unterstützung bilde. Fielen die Papiere unter diesen Halt, könnte es zu einem Test der runden 400-Dollar-Marke und einer Schließung der offenen Kurslücke vom 15. September bei 395,94 USD kommen. Halte der Abwärtsdruck nach dem Gap-Close an, wäre eine größere Korrektur bis zum Mai-Hoch bei 367,71 USD möglich.

Das Long-Szenario: In der Gegenrichtung habe sich indes das Januar-Top bei 439,74 USD wieder bei den Widerständen einsortiert. Darüber hätten die Notierungen Platz für einen erneuten Anstieg bis zur Doppelhürde aus dem Zwischenhoch vom 26. Dezember bei 465,33 USD und dem neuen Jahreshoch (470,75 USD). Gelinge dort der Break, dürfte direkt das amtierende Allzeithoch vom 18. Dezember 2024 bei 488,54 USD in den Fokus rücken. Anschließend könnten die Kurse erstmals an die runde 500-Dollar-Marke heranlaufen. (Analyse vom 06.10.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (06.10.2025/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 06.10.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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