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Tesla Aktie: Stabilität trotz Absatzrückgang - FSD könnte Margen retten - Kaufen!

Minneapolis (www.aktiencheck.de) - Tesla-Aktienanalyse von Piper Sandler:

Piper Sandler bekräftigte seine optimistische Haltung gegenüber Tesla Inc. (ISIN: US88160R1014, WKN: A1CX3T, Ticker-Symbol: TL0, NASDAQ-Symbol: TSLA) und bestätigte das Kursziel von 400 USD sowie die Einstufung "overweight". Die Einschätzung erfolgt trotz eines deutlichen Rückgangs der Fahrzeugauslieferungen im ersten Quartal 2025 – etwa ein Drittel weniger als im Vorquartal. Dieser Rückgang drückte die Auslastung der Produktionskapazitäten auf nur rund 60%, was normalerweise zu einem deutlichen Margenrückgang hätte führen müssen.

Überraschend stabile Bruttomarge im Q1

Entgegen der Erwartungen blieb die Bruttomarge im ersten Quartal jedoch erstaunlich stabil. Angesichts des gesunkenen Absatzvolumens hätte ein stärkerer Rückgang zu erwarten sein müssen, so Piper Sandler. Die Analysten verweisen auf eine mögliche Erklärung, die sich im Kleingedruckten des jüngsten 10Q-Berichts von Tesla findet.

Deutlich gestiegene Umsätze aus FSD-Software

Im Quartalsbericht verzeichnete Tesla eine Zunahme der "automotive deferred revenue" um 259 Millionen USD gegenüber dem Vorquartal – trotz des gleichzeitigen Rückgangs der Fahrzeugauslieferungen um 32%. Diese Diskrepanz deutet laut Piper Sandler darauf hin, dass mehr Kunden das optionale Full Self-Driving (FSD)-Softwarepaket gebucht haben könnten. Da der Umsatz aus dem Verkauf von FSD zunächst als aufgeschobene Einnahme verbucht wird, passt dieser Anstieg in die Argumentation.

FSD als möglicher Margen-Rückenwind

Sollte sich die Annahme bestätigen, dass die Nachfrage nach Teslas FSD-Software steigt, dann könnte dieser Trend einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Bruttomarge geleistet haben. FSD gilt als hochmargiges Produkt, da es keine zusätzlichen Produktionskosten verursacht, sobald die Software entwickelt wurde. Piper Sandler sieht hier einen potenziell nachhaltigen Rückenwind für Teslas Rentabilität in den kommenden Quartalen. (Analyse vom 28.04.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (29.04.2025/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 29.04.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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