Los Angeles (www.aktiencheck.de) - Snowflake-Aktienanalyse von Wedbush Securities:
Die Ergebnisse für das dritte Quartal von Snowflake Inc. (ISIN: US8334451098, WKN: A2QB38, Ticker-Symbol: 5Q5, NYSE-Symbol: SNOW) seien beim Umsatz und Gewinn besser ausgefallen als erwartet, da das Cloud-Dataunternehmen weiterhin Stärke in seinen wichtigen Kennzahlen wie Produkterlösen und RPO (Remaining Performance Obligations) zeige. Zudem habe Snowflake eine starke Prognose für die Produkterlöse im vierten Quartal abgegeben. Diese dürfte allerdings von den zu hohen "Flüstererwartungen" der Wall Street im Vorfeld der Zahlen überlagert werden. Wedbush bestätige das Rating "outperform" sowie das Kursziel von 270 USD für die Aktie und betone, dass das Snowflake weiterhin auf der "AI 30 List" der Bank stehe. Wedbush würde jede Kursschwäche der Aktie zum Einstieg nutzen, heiße es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 04.12.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (04.12.2025/ac/a/n)
Die Ergebnisse für das dritte Quartal von Snowflake Inc. (ISIN: US8334451098, WKN: A2QB38, Ticker-Symbol: 5Q5, NYSE-Symbol: SNOW) seien beim Umsatz und Gewinn besser ausgefallen als erwartet, da das Cloud-Dataunternehmen weiterhin Stärke in seinen wichtigen Kennzahlen wie Produkterlösen und RPO (Remaining Performance Obligations) zeige. Zudem habe Snowflake eine starke Prognose für die Produkterlöse im vierten Quartal abgegeben. Diese dürfte allerdings von den zu hohen "Flüstererwartungen" der Wall Street im Vorfeld der Zahlen überlagert werden. Wedbush bestätige das Rating "outperform" sowie das Kursziel von 270 USD für die Aktie und betone, dass das Snowflake weiterhin auf der "AI 30 List" der Bank stehe. Wedbush würde jede Kursschwäche der Aktie zum Einstieg nutzen, heiße es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 04.12.2024)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (04.12.2025/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 04.12.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.