New York (www.aktiencheck.de) - Snowflake-Aktienanalyse von Morgan Stanley:
Sanjit Singh, Analyst von Morgan Stanley, nimmt die Coverage für die Aktie von Snowflake Inc. (ISIN: US8334451098, WKN: A2QB38, Ticker-Symbol: 5Q5, NYSE-Symbol: SNOW) mit dem Rating "overweight" und dem Kursziel von 262 USD wieder auf.
Unter dem neuen CEO Sridhar Ramaswamy sei der Cloud-Gigant Snowflake zu einem "besser umsetzenden und schneller innovierenden Unternehmen" geworden, heiße es in einer Research-Notiz von Morgan an Investoren. Das Unternehmen sehe in künstlicher Intelligenz einen "langfristigen Wachstumspfad" für das Kerngeschäft, während die Markterweiterung in den Bereichen Datenengineering und KI den Weg für ein jährliches Wachstum von 20% bis 2030 ebne.
Sanjit Singh hat die Beobachtung von Snowflake Inc. übernommen und ein "overweight"-Rating sowie ein Kursziel von 262 USD vergeben. (Analyse vom 24.06.2025).
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.06.2025/ac/a/n)
Sanjit Singh, Analyst von Morgan Stanley, nimmt die Coverage für die Aktie von Snowflake Inc. (ISIN: US8334451098, WKN: A2QB38, Ticker-Symbol: 5Q5, NYSE-Symbol: SNOW) mit dem Rating "overweight" und dem Kursziel von 262 USD wieder auf.
Unter dem neuen CEO Sridhar Ramaswamy sei der Cloud-Gigant Snowflake zu einem "besser umsetzenden und schneller innovierenden Unternehmen" geworden, heiße es in einer Research-Notiz von Morgan an Investoren. Das Unternehmen sehe in künstlicher Intelligenz einen "langfristigen Wachstumspfad" für das Kerngeschäft, während die Markterweiterung in den Bereichen Datenengineering und KI den Weg für ein jährliches Wachstum von 20% bis 2030 ebne.
Sanjit Singh hat die Beobachtung von Snowflake Inc. übernommen und ein "overweight"-Rating sowie ein Kursziel von 262 USD vergeben. (Analyse vom 24.06.2025).
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.06.2025/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 24.06.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.