Aktien des Tages

STRABAG Aktie: Der Bauplan steht

Wien (www.aktiencheck.de) - STRABAG-Aktienanalyse der Raiffeisen Bank International AG:

Gregor Koppensteiner, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), rät in einer aktuellen Aktienanalyse weiterhin zum Kauf der Aktie der STRABAG SE (ISIN: AT000000STR1, WKN: A0M23V, Ticker-Symbol: XD4, Wiener Börse-Symbol: STR).

STRABAG habe sich eine gute Ausgangsposition erarbeitet, um maßgeblich vom europäischen Infrastrukturzyklus zu profitieren. Der Rekordauftragsbestand, die führende Stellung in Deutschland - dem Land, das zur größten Baustelle Europas werden dürfte - und der wachsende Anteil struktureller Wachstumsmärkte würden für eine hohe Planbarkeit sorgen. Gleichzeitig stehe die Investmentstory durch die zunehmende Internationalisierung (durch Projekte in Australien und Lateinamerika) auf mehr als nur einem Fundament. Mit der geschärften Strategie 2030 lege STRABAG die Latte höher: Die Leistung solle auf rund EUR 30 Mrd. steigen, während eine EBIT-Marge von mindestens 6% über den Zyklus hinweg zum neuen Mindestanspruch werde. Ob daraus tatsächlich ein dauerhaft höheres Renditeprofil entstehe, müsse der Konzern allerdings erst beweisen. Die Chancen dafür stünden aber gut. Die derzeit noch starke Ergebniskonzentration auf Nord + West und die anspruchsvolle Vergleichsbasis würden jedoch zu etwas Vorsicht mahnen.

Nach dem deutlichen Kursanstieg sei die Aktie kein unentdeckter Infrastruktur-Play mehr. Angesichts der hohen Profitabilität und der verbesserten Wachstumsperspektiven bei stabiler Bilanzstruktur erscheine der Bewertungsabschlag zur engeren Peer Group dennoch nicht vollständig gerechtfertigt. Eine erfolgreiche Strategieumsetzung sowie ein höherer Streubesitz könnten daher weitere Neubewertungsimpulse liefern.

Vor diesem Hintergrund bekräftigt Gregor Koppensteiner, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), in einer aktuellen Aktienanalyse die Kaufempfehlung für die STRABAG-Aktie und erhöht das Kursziel auf EUR 122. Entscheidend bleibe, ob STRABAG den prall gefüllten Auftragsbestand nachhaltig in steigende Ergebnisse über den Zyklus übersetzen könne. Das Kursziel basiere auf einem Discounted-Cashflow-Modell und einem relativen Bewertungsansatz. Letzterer berücksichtige auf Basis von Multiples auch einen im historischen Kontext angemessenen Aufschlag gegenüber dem breiten Aktienmarkt und einer engeren Peer Group, heißt es in der Studie. (Analyse vom 16.09.2026)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegungen

1. RBI oder eine sonstige an der Erstellung der Finanzanalyse mitwirkende natürliche Person ist im Besitz einer Nettoverkaufs- oder kaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Emittenten überschreitet; im Falle des Überschreitens erfolgt eine Erklärung dahingehend, ob es sich bei der Nettoposition um eine Verkaufs- oder Kaufposition handelt.

3. RBI oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker oder Specialist oder Designated Sponsor oder Stabilisierungsmanager oder sonstiger Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten.

5. Zwischen RBI oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person und dem Emittenten war in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A (Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten) und B (Nebendienstleistungen) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft bzw. ergab sich in diesem Zusammenhang die Verpflichtung zu einer Zahlung oder zum Erhalt einer Entschädigung; wobei eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn dadurch die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen nicht verletzt wird.

7. Der zuständige Analyst oder eine sonstige an der Erstellung der Finanzanalyse mitwirkende natürliche Person besitzt Finanzinstrumente des von ihm analysierten Emittenten.

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (16.09.2026/ac/a/a)

Archivbeitrag vom 16.09.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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