Minneapolis (www.aktiencheck.de) - Palantir-Aktienanalyse von Northland Capital Markets:
Die Analysten von Northland stufen die Aktie von Palantir Technologies Inc. (ISIN: US69608A1088, WKN: A2QA4J, Ticker-Symbol: PTX, NASDAQ-Symbol: PLTR) von "market perform" auf "outperform" herauf und erhöhen das Kursziel von 185 USD auf 190 USD.
Northland habe Palantir nach den als "extravagant" bezeichneten Ergebnissen für das vierte Quartal hochgestuft. Die starken Q4-Zahlen hätten das Analysehaus dazu veranlasst, seine Einschätzung der operativen Entwicklung zu überarbeiten.
Im Anschluss an den Quartalsbericht habe Northland zudem seine Prognose für den Free Cashflow im Geschäftsjahr 2026 deutlich angehoben. Statt zuvor 3 Mrd. USD rechne das Researchhaus nun mit einem Free Cashflow von 4,12 Mrd. USD.
Die Analysten von Northland bekräftigen damit ihr "outperform"-Rating für die Palantir-Aktie bei einem Kursziel von 190 USD. (Analyse vom 03.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (03.02.2026/ac/a/n)
Die Analysten von Northland stufen die Aktie von Palantir Technologies Inc. (ISIN: US69608A1088, WKN: A2QA4J, Ticker-Symbol: PTX, NASDAQ-Symbol: PLTR) von "market perform" auf "outperform" herauf und erhöhen das Kursziel von 185 USD auf 190 USD.
Northland habe Palantir nach den als "extravagant" bezeichneten Ergebnissen für das vierte Quartal hochgestuft. Die starken Q4-Zahlen hätten das Analysehaus dazu veranlasst, seine Einschätzung der operativen Entwicklung zu überarbeiten.
Im Anschluss an den Quartalsbericht habe Northland zudem seine Prognose für den Free Cashflow im Geschäftsjahr 2026 deutlich angehoben. Statt zuvor 3 Mrd. USD rechne das Researchhaus nun mit einem Free Cashflow von 4,12 Mrd. USD.
Die Analysten von Northland bekräftigen damit ihr "outperform"-Rating für die Palantir-Aktie bei einem Kursziel von 190 USD. (Analyse vom 03.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (03.02.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 03.02.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.