Tokio (www.aktiencheck.de) - Palantir-Aktienanalyse von Daiwa:
Die Analysten von Daiwa haben die Aktie von Palantir Technologies Inc. (ISIN: US69608A1088, WKN: A2QA4J, Ticker-Symbol: PTX, NASDAQ-Symbol: PLTR)von "neutral" auf "buy" hochgestuft und das Kursziel gleichzeitig von 200 auf 180 USD gesenkt.
Das Unternehmen habe im vierten Quartal einen Umsatzanstieg von 70% gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet, das operative Ergebnis habe sich in etwa verdoppelt. Die starke Entwicklung sei dabei maßgeblich vom US-Geschäft getragen worden.
Die Veröffentlichung der Quartalszahlen habe nach Ansicht von Daiwa einen positiven Eindruck hinterlassen. Die Analysten zeigten sich überzeugt, dass das dynamische Wachstum von Palantir anhalten und sich sogar noch beschleunigen werde.
Die Analysten von Daiwa haben die Palantir-Aktie auf "buy" hochgestuft und das Kursziel auf 180 USD angepasst. (Analyse vom 10.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (10.02.2026/ac/a/n)
Die Analysten von Daiwa haben die Aktie von Palantir Technologies Inc. (ISIN: US69608A1088, WKN: A2QA4J, Ticker-Symbol: PTX, NASDAQ-Symbol: PLTR)von "neutral" auf "buy" hochgestuft und das Kursziel gleichzeitig von 200 auf 180 USD gesenkt.
Das Unternehmen habe im vierten Quartal einen Umsatzanstieg von 70% gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet, das operative Ergebnis habe sich in etwa verdoppelt. Die starke Entwicklung sei dabei maßgeblich vom US-Geschäft getragen worden.
Die Veröffentlichung der Quartalszahlen habe nach Ansicht von Daiwa einen positiven Eindruck hinterlassen. Die Analysten zeigten sich überzeugt, dass das dynamische Wachstum von Palantir anhalten und sich sogar noch beschleunigen werde.
Die Analysten von Daiwa haben die Palantir-Aktie auf "buy" hochgestuft und das Kursziel auf 180 USD angepasst. (Analyse vom 10.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (10.02.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 10.02.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.