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Nokia Aktie: "KI-Powerhouse zum Telekom-Multiple"

New York (www.aktiencheck.de) - Nokia-Aktienanalyse von Rosenblatt Securities:

Rosenblatt habe die Coverage der Aktie von Nokia Oyi (ISIN: FI0009000681, WKN: 870737, Ticker-Symbol: NOA3, NASDAQ Helsinki-Symbol: NOKIA) mit einem "buy"-Rating und einem Kursziel von 15 USD aufgenommen. Nach Einschätzung der Analysten entwickelt sich das finnische Unternehmen im Zuge des massiven Ausbaus der KI-Infrastruktur "im Stillen zu einem der am besten positionierten Anbieter im Bereich optischer Netzwerktechnik". Nokia habe im sogenannten Scale-Across-Segment erhebliche Marktanteile gewonnen. Dieses sei besonders attraktiv, weil Scale-Across "von den drei Netzwerk-Fabrics am schwierigsten zu verdrängen ist, sobald es einmal in ein Systemdesign integriert wurde". Damit könnte Nokia von langfristigen Kundenbeziehungen und hohen Wechselbarrieren profitieren.

Rosenblatt begründe das Kursziel von 15 USD mit einem Bewertungsmodell, das Nokias Geschäft derzeit zu etwa einem Drittel der KI-Infrastruktur und zu zwei Dritteln dem klassischen Telekommunikationsgeschäft zurechne. Doch genau darin könnte zusätzliche Kursfantasie stecken. Rosenblatt bezeichne diese Bewertung als potenziell konservativ, da sich Nokias Geschäftsmix im Laufe der Zeit deutlich stärker in Richtung künstliche Intelligenz verschieben dürfte.
Die Investmentthese fasse Rosenblatt besonders pointiert zusammen: Nokia sei ein "Powerhouse für optische KI-Infrastruktur, das zu einem Telekom-Multiple gehandelt wird". Damit setze Rosenblatt auf eine mögliche Neubewertung der Nokia-Aktie: Je stärker KI-Infrastruktur künftig das Geschäft präge, desto weniger könnte der Markt Nokia als traditionellen Telekom-Ausrüster betrachten. Sollte sich dieser Wandel beschleunigen, könnte der Bewertungsabschlag schrumpfen - und genau darauf ziele die Kaufempfehlung und das Kursziel von 15 USD ab, heißt es in einer aktuellen Research Note. (Analyse vom 14.09.2026)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (15.09.2026/ac/a/a)

Archivbeitrag vom 15.09.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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