Charlotte (www.aktiencheck.de) - Nio-Aktienanalyse von BofA Securities:
Die Analysten von BofA Securities stufen die Aktie von Nio Inc. (ISIN: US62914V1061, WKN: A2N4PB, Ticker-Symbol: N3IA, NYSE-Symbol: NIO) weiterhin mit "neutral" ein und senken das Kursziel von 6,00 auf 5,20 USD.
Nio habe die Ergebnisse für das zweite Quartal vorgelegt. Das Management bleibe hinsichtlich der Nachfrage nach ES8/ES9 positiv, wobei der ES8 im August 11.000 Auslieferungen und in den vergangenen elf Monaten insgesamt rund 140.000 Auslieferungen erreicht habe, so BofA in einer Research-Note. Das Unternehmen habe hinzugefügt, dass der Umsatz im Quartal zwar den Erwartungen entsprochen habe, das Ergebnis unter dem Strich aufgrund höherer Betriebsausgaben jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei.
📌 Nio Einschätzung im Überblick:
• Kursziel: ⬇️ 5,20 USD (zuvor: 6,00 USD)
• Rating: 🟡 "neutral" (unverändert)
• Analyst: 🏛️ BofA Securities | 01.09.2026
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Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (02.09.2026/ac/a/n)
Die Analysten von BofA Securities stufen die Aktie von Nio Inc. (ISIN: US62914V1061, WKN: A2N4PB, Ticker-Symbol: N3IA, NYSE-Symbol: NIO) weiterhin mit "neutral" ein und senken das Kursziel von 6,00 auf 5,20 USD.
Nio habe die Ergebnisse für das zweite Quartal vorgelegt. Das Management bleibe hinsichtlich der Nachfrage nach ES8/ES9 positiv, wobei der ES8 im August 11.000 Auslieferungen und in den vergangenen elf Monaten insgesamt rund 140.000 Auslieferungen erreicht habe, so BofA in einer Research-Note. Das Unternehmen habe hinzugefügt, dass der Umsatz im Quartal zwar den Erwartungen entsprochen habe, das Ergebnis unter dem Strich aufgrund höherer Betriebsausgaben jedoch hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei.
📌 Nio Einschätzung im Überblick:
• Kursziel: ⬇️ 5,20 USD (zuvor: 6,00 USD)
• Rating: 🟡 "neutral" (unverändert)
• Analyst: 🏛️ BofA Securities | 01.09.2026
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Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (02.09.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 02.09.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.