Aktien des Tages

Marinomed Biotech Aktie: Budesolv auf Expansionskurs - Deal mit Schweizer Pharmaunternehmen

Augsburg (www.aktiencheck.de) - Marinomed Biotech-Aktienanalyse von der GBC AG:

Matthias Greiffenberger und Cosmin Filker, Aktienanalysten der GBC AG, raten in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Marinomed Biotech AG (ISIN: ATMARINOMED6, WKN: A2N9MM, Ticker-Symbol: 93Z, Wiener Börse-Symbol: MARI) weiterhin zu kaufen.

Marinomed Biotech AG habe am 6. Juni 2025 eine verbindliche Vereinbarung mit einem Schweizer Pharmaunternehmen zur Entwicklung und Vermarktung von Budesolv in der Schweiz bekannt gegeben. Diese Partnerschaft sei ein zentraler Schritt in der Umsetzung der Unternehmensstrategie zur schrittweisen Internationalisierung und Kommerzialisierung der Budesolv-Plattform.

Die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Partner umfasse die finalen regulatorischen Schritte zur Zulassung des Produkts im Zielmarkt und sehe eine klare Arbeitsteilung vor: Während Marinomed einen Großteil der regulatorischen Unterlagen und das technische Dossier bereitstelle, übernehme der lokale Partner die Bearbeitung und Einreichung der schweizspezifischen Teile des Zulassungsantrags. Das Schweizer Unternehmen bringe dabei fundierte lokale Erfahrung mit, was die Effizienz und Erfolgsaussichten der Zulassung deutlich erhöhe.

Zwar seien Meilensteinzahlungen vereinbart worden, jedoch sei das primäre Ziel, die Marktzulassung effizient und regulatorisch abgesichert voranzutreiben. Gleichzeitig unterstreiche der Deal die Validität des zuvor kommunizierten strategischen Ansatzes von Marinomed: Die Schweiz fungiere als sogenannter Referenzmarkt, da eine erfolgreiche Zulassung dort regulatorische Anerkennung in einer Reihe weiterer Länder nach sich ziehen könne. Dazu würden insbesondere Kanada, Großbritannien, Australien, Neuseeland, Singapur, Südkorea und Brasilien zählen. In vielen dieser Märkte könnten Zulassungsverfahren durch die Übernahme des Schweizer Audits sowie des standardisierten Dossiers erheblich beschleunigt oder sogar vereinfacht werden. Die Möglichkeit, diese Märkte parallel anzugehen, eröffne Marinomed signifikante operative Skaleneffekte und erhöhe die Flexibilität in der globalen Vermarktung von Budesolv.

Die Zulassung in der Schweiz selbst sei typischerweise ein Prozess von etwa zwölf Monaten, gerechnet ab Einreichung. Derzeit arbeite Marinomed gemeinsam mit dem Partner an der Finalisierung des Zulassungsdossiers, insbesondere im Hinblick auf produktspezifische Produktions- und Stabilitätsdaten, die voraussichtlich innerhalb der nächsten sechs Monate abgeschlossen sein würden. Einreichung und formaler Start des Zulassungsverfahrens seien also gegen Ende des Jahres zu erwarten. Darüber hinaus plane Marinomed, auf Basis dieses Fortschritts zusätzliche Partnerschaften in weiteren Ländern zu schließen. Das Management signalisiere, dass hierzu bereits Gespräche im Gange seien und mit Abschluss neuer Vereinbarungen auch signifikante Upfront- oder Meilensteinzahlungen verbunden sein könnten, insbesondere bei größeren Märkten.

Langfristig ergebe sich aus der aktuellen Vereinbarung nicht nur ein relevanter Meilenstein für Budesolv, sondern auch ein deutlich erkennbarer Multiplikatoreffekt für die internationale Positionierung des Produkts. Die Nutzung der Schweizer Zulassung als Hebel für andere Länder reduziere regulatorische Barrieren verkürze die Time-to-Market und verbessere die kommerziellen Verhandlungsmöglichkeiten mit künftigen Partnern.

Die aktuellen Entwicklungen untermauern die ursprünglichen Einschätzungen von Matthias Greiffenberger und Cosmin Filker, Aktienanalysten der GBC AG, daher wiederholen die Analysten ihre Kaufempfehlung für die Marinomed Biotech-Aktie und halten an ihrem Kursziel von 42,00 EUR fest. (Analyse vom 12.06.2025)

Bezüglich der in der Analyse besprochenen Wertpapiere oder Finanzinstrumente besteht folgender möglicher Interessenskonflikt:

(5a) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit diesem Unternehmen oder Emittenten des analysierten Finanzinstruments getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Finanzanalyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.

(6a) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit einem Dritten über dieses Unternehmen oder Finanzinstrument getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Dritten und/oder Unternehmen und/oder Emittenten des Finanzinstruments der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.

(7) Der zuständige Analyst, der Chefanalyst, der stellvertretende Chefanalyst und oder eine sonstige an der Studienerstellung beteiligte Person hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem Unternehmen.

(11) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat bedeutende finanzielle Interessen an dem analysierten Unternehmen, wie z.B. die Gewinnung und/oder Ausübung von Mandaten beim analysierten Unternehmen bzw. die Gewinnung und/oder Erbringung von Dienstleistungen für das analysierte Unternehmen (z.B. Präsentation auf Konferenzen, Roundtables, Roadshows etc.).

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (12.06.2025/ac/a/a)

Archivbeitrag vom 12.06.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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