New York (www.aktiencheck.de) - MARA Holdings-Aktienanalyse von Rosenblatt Securities:
Rosenblatt-Analyst Chris Brendler habe das Kursziel für die Aktie von MARA Holdings Inc. (ISIN: US5657881067, WKN: A2QQBE, Ticker-Symbol: M44, NASDAQ-Symbol: MARA) von 15 auf 11 USD gesenkt und das Rating "buy" bestätigt. Im Vorfeld der Quartalszahlen für Q4 in dieser Woche aktualisiere das Analysehaus seine Bitcoin-Prognose angesichts der jüngsten Kursrückgänge und senke in der Folge auch die Schätzungen für das Mining-Geschäft. Obwohl das Kursziel mit dem Rückgang der Profitabilität sinke, halte Rosenblatt MARA für ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis vor den Zahlen in dieser Woche. Denn das Haus erwarte, dass die jüngsten Fortschritte bei der Übernahme von Exaion Teil eines größeren Engagements im Bereich High-Performance-Computing (HPC) sein würden, heißt es in einer aktuellen Research-Notiz an Investoren. (Analyse vom 23.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.02.2026/ac/a/n)
Rosenblatt-Analyst Chris Brendler habe das Kursziel für die Aktie von MARA Holdings Inc. (ISIN: US5657881067, WKN: A2QQBE, Ticker-Symbol: M44, NASDAQ-Symbol: MARA) von 15 auf 11 USD gesenkt und das Rating "buy" bestätigt. Im Vorfeld der Quartalszahlen für Q4 in dieser Woche aktualisiere das Analysehaus seine Bitcoin-Prognose angesichts der jüngsten Kursrückgänge und senke in der Folge auch die Schätzungen für das Mining-Geschäft. Obwohl das Kursziel mit dem Rückgang der Profitabilität sinke, halte Rosenblatt MARA für ein attraktives Chance-Risiko-Verhältnis vor den Zahlen in dieser Woche. Denn das Haus erwarte, dass die jüngsten Fortschritte bei der Übernahme von Exaion Teil eines größeren Engagements im Bereich High-Performance-Computing (HPC) sein würden, heißt es in einer aktuellen Research-Notiz an Investoren. (Analyse vom 23.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.02.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 24.02.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.