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JinkoSolar Aktie bleibt unter Druck - UBS sieht schwache Aussichten bis 2025

Zürich (www.aktiencheck.de) - JinkoSolar-Aktienanalyse von der UBS:

Aktuelle Bewertung

UBS hat das Kursziel für JinkoSolar Holding Co. Ltd. (ISIN: US47759T1007, WKN: A0Q87R, Ticker-Symbol: ZJS1, NYSE-Symbol: JKS) von 25 auf 22 USD gesenkt, bleibt aber beim "neutral"-Rating. Der Analyst sieht anhaltenden Druck auf die durchschnittlichen Verkaufspreise (ASP) in einem von Überkapazitäten geprägten Markt. Zudem sei JinkoSolar besonders anfällig für geopolitische Risiken und neue US-Handelspolitiken, was die Gewinnperspektiven weiter trübt.

Kernaussagen der UBS-Analyse

• Q4 und Ausblick schwächer als gedacht

Die Ergebnisse im vierten Quartal sowie der Ausblick für 2025 lagen unter den Erwartungen - wie bereits bei Roth MKM thematisiert. Ursache: Globaler Preisverfall durch Überangebot an Solarmodulen.

• Margen unter Druck - Talsohle noch nicht erreicht

UBS glaubt nicht, dass die Profitabilität schon ihren Tiefpunkt erreicht hat. Jinko ist laut UBS anfälliger für ASP-Rückgänge als andere Wettbewerber wie Longi oder Trina.

• Politische Risiken besonders relevant für JinkoSolar

Die Entwicklung der US-Handelspolitik (Zölle, AD/CVD) ist ein bedeutender Unsicherheitsfaktor für Jinko. Im Vergleich zu Mitbewerbern ist Jinko stärker auf Exportmärkte angewiesen - das macht das Unternehmen verwundbarer.

Was bedeutet das für Anleger?

• Kurzfristig: Keine Trendwende in Sicht - weiter vorsichtige Haltung gerechtfertigt.

• Mittelfristig: Verbesserungen wären nur bei einer Marktkonsolidierung und stabileren Preisen zu erwarten.

• Langfristig: Jinko bleibt ein global relevanter Anbieter, muss aber operative Resilienz stärken und Märkte diversifizieren.

Fazit

UBS bestätigt den negativen Branchentrend: JinkoSolar leidet stärker unter dem ASP-Verfall als viele Wettbewerber. Das neue Kursziel von 22 USD spiegelt die anhaltenden Risiken wider. Für Anleger bedeutet das: Abwarten, bis sich Marktpreise stabilisieren und politische Rahmenbedingungen klarer werden. (Analyse vom 27.03.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (27.03.2025/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 27.03.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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