Aktien des Tages

HelloFresh Aktie: Großteil der Gewinne wieder abgegeben

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - HelloFresh-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Julius Stöhr vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der HelloFresh SE (ISIN: DE000A161408, WKN: A16140, Ticker-Symbol: HFG) unter die Lupe.

Nachdem HelloFresh bereits letzte Woche Eckdaten zu den Zahlen für das dritte Quartal geliefert habe, sei es für die Aktie steil nach oben gegangen. Die Papiere des Kochboxenhändlers hätten in der Spitze um 20 Prozent zugelegt. Am heutigen Dienstag seien vorbörslich die endgültigen Zahlen vorgelegt worden. Die Aktie gebe einen Großteil ihrer Gewinne wieder ab und stehe am MDAX-Ende.

Der Konzern habe die vorher erschienenen Eckdaten bestätigt, Überraschungen seien ausgeblieben. Der endgültige Umsatz habe indes bei 1,83 Milliarden Euro gelegen, was eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr darstelle. In diesem habe man einen Umsatz von 1,80 Milliarden Euro erwirtschaftet. Dabei sei der Umsatz des Produkts, welches HelloFresh einst bekannt gemacht habe - der Kochboxen - von 1,41 im Vorjahr auf nun 1,28 Milliarden Euro gesunken. Diesen Rückgang habe der Konzern aber durch die Fertigmahlzeiten kompensieren können. Hier habe er den Umsatz von 378,20 im Vorjahr auf 524,50 Millionen Euro steigern können.

Der Kursrückgang entbehre dementsprechend jeglicher Grundlage. Es scheine eher so, als würde der Aktie nach der letzten Rally etwas die Luft ausgegangen sein. Eine nachhaltiges Überwinden der 10-Euro-Marke sei durch den heutigen Kursrutsch gescheitert. Der kurzfristige Aufwärtstrend bleibe allerdings bestehen, solange der GD20 bei 9,20 Euro nicht unterschritten werde.

"Der Aktionär" habe HelloFresh schon länger auf dem Schirm. Wer der Kaufempfehlung in Ausgabe 36/24 gefolgt sei, könne sich nach nur neun Wochen über eine satte Rendite von rund 35 Prozent freuen.

Den aktuellen Rücksetzer können Anleger nutzen, um ihre Positionen aufzustocken, so Julius Stöhr von "Der Aktionär". (Analyse vom 29.10.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne er Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (29.10.2024/ac/a/d)

Archivbeitrag vom 29.10.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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