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First Solar Aktie: Globale Handelshemmnisse belasten Neugeschäft

Cleveland (www.aktiencheck.de) - First Solar-Aktienanalyse von KeyBanc Capital Markets:

1. Herabstufung und Kursziel:

KeyBanc hat die Aktie von First Solar Inc. (ISIN: US3364331070, WKN: A0LEKM, Ticker-Symbol: F3A, NASDAQ-Symbol: FSLR) von "sector weight" auf "underweight" herabgestuft und ein neues Kursziel von 100 USD ausgegeben. Die Entscheidung folgt auf schwache Q1-Ergebnisse und einen vorsichtigen Ausblick für das Gesamtjahr 2025.

2. Kernauslöser für die Herabstufung

a) Q1-Verfehlung und gesenkter Ausblick:

Die jüngsten Zahlen lagen unter den Erwartungen, und die 2025er-Guidance wurde reduziert. Auch die Bookings wurden angepasst, da sich globale Handelshemmnisse (insb. neue Zölle) negativ auf das Neugeschäft auswirken.

b) Belastung durch internationale Produktionsvolumina:

Obwohl First Solar über umfangreiche inländische Produktionskapazitäten verfügt, ist das Unternehmen dennoch auf Importe aus Vietnam, Malaysia und Indien angewiesen. Die neuen globalen Zölle (10% oder mehr) treffen diese Lieferketten härter als erwartet - kurzfristige Kompensation ist laut KeyBanc unwahrscheinlich.

c) Unsicherheiten beim Inflation Reduction Act (IRA):

Zusätzlich belasten politische Unsicherheiten rund um die Umsetzung und Zukunft von Fördermaßnahmen im Rahmen des IRA das Vertrauen in längerfristige Margen- und Wachstumsprognosen. Diese regulatorischen Risiken überlagern bereits bestehende Sorgen.

3. Fazit

First Solar steht aktuell unter erheblichem externem Druck - sowohl durch die internationalen Handelsbedingungen, als auch durch US-innenpolitische Unsicherheiten. Der Rückgang der Guidance und die strukturellen Risiken für die Zulieferkette führen dazu, dass KeyBanc das Unternehmen als unterdurchschnittlich bewertetes Investment sieht. Kurz- bis mittelfristig ist keine Entlastung in Sicht, was den Abwärtsdruck auf die Aktie erhöhen dürfte. (Analyse vom 30.04.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (30.04.2025/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 30.04.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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