New York (www.aktiencheck.de) - Exxon Mobil-Aktienanalyse von TD Cowen:
Die Analysten von TD Cowen stufen die Aktie von Exxon Mobil Corp. (ISIN: US30231G1022, WKN: 852549, Ticker-Symbol: XONA, NYSE-Symbol: XOM) weiterhin mit "buy" ein und heben das Kursziel von 135 USD auf 145 USD an.
TD Cowen zufolge habe die Aktie nach der Zahlenvorlage trotz eines starken Laufs seit Jahresbeginn unterdurchschnittlich abgeschnitten. Belastend seien dabei insbesondere die enttäuschende Entwicklung im Chemiesegment sowie der Ausblick auf erhöhte Wartungsaktivitäten im ersten Quartal 2026 gewesen.
Gleichzeitig habe das Analysehaus darauf verwiesen, dass der mittelfristige Ausblick unverändert geblieben sei. Zudem erscheine die Produktionsprognose für das Permian-Becken im Geschäftsjahr 2026 eher verhalten.
Die Analysten von TD Cowen bestätigen ihr "buy"-Rating für die Exxon Mobil-Aktie bei einem Kursziel von 145 USD. (Analyse vom 03.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (03.02.2026/ac/a/n)
Die Analysten von TD Cowen stufen die Aktie von Exxon Mobil Corp. (ISIN: US30231G1022, WKN: 852549, Ticker-Symbol: XONA, NYSE-Symbol: XOM) weiterhin mit "buy" ein und heben das Kursziel von 135 USD auf 145 USD an.
TD Cowen zufolge habe die Aktie nach der Zahlenvorlage trotz eines starken Laufs seit Jahresbeginn unterdurchschnittlich abgeschnitten. Belastend seien dabei insbesondere die enttäuschende Entwicklung im Chemiesegment sowie der Ausblick auf erhöhte Wartungsaktivitäten im ersten Quartal 2026 gewesen.
Gleichzeitig habe das Analysehaus darauf verwiesen, dass der mittelfristige Ausblick unverändert geblieben sei. Zudem erscheine die Produktionsprognose für das Permian-Becken im Geschäftsjahr 2026 eher verhalten.
Die Analysten von TD Cowen bestätigen ihr "buy"-Rating für die Exxon Mobil-Aktie bei einem Kursziel von 145 USD. (Analyse vom 03.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (03.02.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 03.02.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.