Aktien des Tages

E.ON Aktie legt zu - Strompreis-Entlastung für die Wirtschaft?

Frankfurt (www.aktiencheck.de) - E.ON-Aktienanalyse von XTB:

Jens Klatt, Marktanalyst bei XTB in Deutschland, nimmt die Aktie der E.ON SE (ISIN: DE000ENAG999, WKN: ENAG99, Ticker-Symbol: EOAN, NASDAQ OTC-Symbol: ENAKF) in einer aktuellen Marktanalyse unter die Lupe.

Während der DAX zur Mittagszeit deutlich unter der 23.000 Punkte-Marke handele, handele die Aktie des Versorger E.ON fast 1% im Plus - was sei der Grund?

Auch hier dürfte der Hauptgrund wohl in den ersten Ergebnissen der Sondierungen zwischen CDU und SPD zu finden sein. Beim Blick in die Sondierungspapiere offenbare sich, dass Union und SPD unter anderem die Übertragungsnetzentgelte halbieren möchten, um die Verbraucher beim Strompreis zu entlasten.

Auf den ersten Blick eine positive Überraschung, denn hier halte die Union, anders als bei der Schuldenbremse, scheinbar Wort, habe ja vor der Wahl eine Senkung der Stromsteuer und der Netzentgelte versprochen. Bei genauerer Betrachtung offenbare sich allerdings, dass dies nicht "für alle" gelten solle, sondern zunächst nur für die Wirtschaft.

Wie das gegenfinanziert werden soll, steht natürlich in den Sternen, aber, und das führt uns zu E.ON und den Kursaufschlägen, scheinbar reduzieren sich dennoch die regulatorischen Risiken und hiervon scheint die Aktie initial zu profitieren, so die Experten von XTB.

Beim Blick auf den langfristigen Chart offenbare sich, dass die Aktie vor einer Attacke auf die wichtige und signifikante Region um rund 13/13,50 Euro stehe. Da die Aktie seit Jahresbeginn mehr als 20% gestiegen sei, scheine ein direkter Bruch höher unwahrscheinlich, aber im Laufe der kommenden Monate könnte dennoch ein dynamischer Bruch höher mit weiteren Aufschlägen bis in Gefilde um 16, 17 Euro anstehen.

In Verbindung mit einer Dividendenrendite um rund 4% scheint die Aktie ausgehend hiervon für längerfristige Investoren durchaus einen näheren Blick wert, so Jens Klatt, Marktanalyst bei XTB, in einer aktuellen Marktanalyse. (Analyse vom 10.03.2025)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (10.03.2025/ac/a/d)

Archivbeitrag vom 10.03.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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