Kulmbach (www.aktiencheck.de) - E.ON-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Maximilian Völkl vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der E.ON SE (ISIN: DE000ENAG999, WKN: ENAG99, Ticker-Symbol: EOAN, NASDAQ OTC-Symbol: ENAKF) unter die Lupe.
Die E.ON-Aktie zähle am Mittwoch den zweiten Tag in Folge zu den schwächsten Werten im DAX. Der Versorger müsse eine Niederlage vor dem obersten deutschen Gericht hinnehmen, was einen Rückschlag hinsichtlich der regulierten Renditen bedeuten dürfte. Die Aktie notiere so tief wie seit über einem Jahr nicht mehr.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs habe entschieden, die Beschwerde der Energienetzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2021 zurückzuweisen, habe der Bundesgerichtshof mitgeteilt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 sei aufgehoben worden.
In dem Prozess sei es um die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber gegangen. An die Zinssätze seien die Unternehmen gebunden, wenn sie Netzkosten in Rechnung stellen würden. Über Netzentgelte würden Netznutzer, also Haushalte, Gewerbe und Industrie, auch die Renditen der Betreiber zahlen. Während Investitionen durch höhere Verzinsungen also attraktiver würden, würden die Energiekosten auf der Verbraucherseite steigen.
J.P. Morgan-Analyst Javier Garrido habe sich überrascht gezeigt. Es sei eine schlechte Nachricht, habe er geschrieben und auf eine Schätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) verwiesen. Demnach entspreche ein Prozentpunkt Eigenkapitalrendite einem Volumen von einer Milliarde Euro. Die Entscheidung müsse aber auch im richtigen Kontext gesehen werden, so Garrido weiter. Der Markt sei nicht von einem positiven Urteil ausgegangen, sondern habe es immer als mögliches Aufwärtspotenzial gesehen. Auch der Strategieplan von E.ON habe keine Verbesserung der Zinssätze vorgesehen.
Die Bundesnetzagentur habe als regulierende Behörde die Zinssätze für die Jahre 2024 bis 2028 für bestehende Anlagen auf 3,51 Prozent und für Neuanlagen auf 5,07 Prozent festgelegt. Diese Entscheidung habe ein Düsseldorfer Gericht im vergangenen Jahr gekippt. Die Karlsruher Richter hingegen hätten mit ihrer Entscheidung nun den festgelegten Zinssätzen stattgegeben.
Bei E.ON habe man sich am Mittwoch enttäuscht gezeigt: "Wir nehmen die kurzfristige Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Bedauern zur Kenntnis und werden die Auswirkungen analysieren", habe eine Sprecherin auf Anfrage mitgeteilt. Dafür wolle E.ON allerdings die konkreten Entscheidungsgründe des Gerichts abwarten, die noch nicht vorlägen. Auf die Geschäftsplanung habe das Urteil keine Auswirkung, habe der Konzern weiter mitgeteilt. Es sei mit dem aktuellen Zinssatz auf Bestandsinvestitionen kalkuliert worden.
An der Börse herrsche angesichts des Urteils Enttäuschung. Das Chartbild bei E.ON habe sich massiv eingetrübt. Wer investiert ist, sollte den Stopp bei 11,00 Euro beachten, der angesichts der Verluste sehr nahe gerückt ist, so Maximilian Völkl von "Der Aktionär". (Analyse vom 18.12.2024)
Enthält Material von dpa-AFX
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (18.12.2024/ac/a/d)
Maximilian Völkl vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der E.ON SE (ISIN: DE000ENAG999, WKN: ENAG99, Ticker-Symbol: EOAN, NASDAQ OTC-Symbol: ENAKF) unter die Lupe.
Die E.ON-Aktie zähle am Mittwoch den zweiten Tag in Folge zu den schwächsten Werten im DAX. Der Versorger müsse eine Niederlage vor dem obersten deutschen Gericht hinnehmen, was einen Rückschlag hinsichtlich der regulierten Renditen bedeuten dürfte. Die Aktie notiere so tief wie seit über einem Jahr nicht mehr.
Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs habe entschieden, die Beschwerde der Energienetzbetreiber gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2021 zurückzuweisen, habe der Bundesgerichtshof mitgeteilt. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 sei aufgehoben worden.
In dem Prozess sei es um die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber gegangen. An die Zinssätze seien die Unternehmen gebunden, wenn sie Netzkosten in Rechnung stellen würden. Über Netzentgelte würden Netznutzer, also Haushalte, Gewerbe und Industrie, auch die Renditen der Betreiber zahlen. Während Investitionen durch höhere Verzinsungen also attraktiver würden, würden die Energiekosten auf der Verbraucherseite steigen.
J.P. Morgan-Analyst Javier Garrido habe sich überrascht gezeigt. Es sei eine schlechte Nachricht, habe er geschrieben und auf eine Schätzung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) verwiesen. Demnach entspreche ein Prozentpunkt Eigenkapitalrendite einem Volumen von einer Milliarde Euro. Die Entscheidung müsse aber auch im richtigen Kontext gesehen werden, so Garrido weiter. Der Markt sei nicht von einem positiven Urteil ausgegangen, sondern habe es immer als mögliches Aufwärtspotenzial gesehen. Auch der Strategieplan von E.ON habe keine Verbesserung der Zinssätze vorgesehen.
Die Bundesnetzagentur habe als regulierende Behörde die Zinssätze für die Jahre 2024 bis 2028 für bestehende Anlagen auf 3,51 Prozent und für Neuanlagen auf 5,07 Prozent festgelegt. Diese Entscheidung habe ein Düsseldorfer Gericht im vergangenen Jahr gekippt. Die Karlsruher Richter hingegen hätten mit ihrer Entscheidung nun den festgelegten Zinssätzen stattgegeben.
Bei E.ON habe man sich am Mittwoch enttäuscht gezeigt: "Wir nehmen die kurzfristige Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit Bedauern zur Kenntnis und werden die Auswirkungen analysieren", habe eine Sprecherin auf Anfrage mitgeteilt. Dafür wolle E.ON allerdings die konkreten Entscheidungsgründe des Gerichts abwarten, die noch nicht vorlägen. Auf die Geschäftsplanung habe das Urteil keine Auswirkung, habe der Konzern weiter mitgeteilt. Es sei mit dem aktuellen Zinssatz auf Bestandsinvestitionen kalkuliert worden.
An der Börse herrsche angesichts des Urteils Enttäuschung. Das Chartbild bei E.ON habe sich massiv eingetrübt. Wer investiert ist, sollte den Stopp bei 11,00 Euro beachten, der angesichts der Verluste sehr nahe gerückt ist, so Maximilian Völkl von "Der Aktionär". (Analyse vom 18.12.2024)
Enthält Material von dpa-AFX
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (18.12.2024/ac/a/d)
Archivbeitrag vom 18.12.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.