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Deutsche Post Aktie: Mit twitter teilen Nachricht senden Es könnten lange Gespräche werden

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Deutsche Post-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Thorsten Küfner vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Deutschen Post AG (DHL Group) (ISIN: DE0005552004, WKN: 555200, Ticker-Symbol: DHL, NASDAQ OTC-Symbol: DPSTF) unter die Lupe.

Es könnten lange Gespräche werden: Für die 170.000 Postboten, Paketzusteller und anderen Beschäftigten der Deutschen Post würden die Tarifverhandlungen beginnen. Die Gewerkschaft ver.di fordere u.a. 7% mehr Lohn und weitere Urlaubstage bei einer Laufzeit von zwölf Monaten. Die Deutsche Post habe mitgeteilt, die Forderung der Gewerkschaft ignoriere die Sachlage im Unternehmen. Angesichts hoher Investitionsbedarfe und schrumpfender Briefmengen gewähre die Netzagentur nicht den nötigen Spielraum für Preiserhöhungen, habe es in einer Mitteilung geheißen. Zudem habe die Deutsche Post die Gehälter seit dem letzten Abschluss im Schnitt um 11,5% erhöht. Dennoch werde das Unternehmen konstruktiv in die Verhandlungen gehen.

Es dürfte spannend werden, wie die Verhandlungen mit ver.di ausgehen würden. "Der Aktionär" halte indes weiterhin an seiner Einschätzung fest: Bei der Deutsche Post-Aktie dränge sich aktuell kein Einstieg auf. Hingegen sollte von der Seitenlinie aus abgewartet werden, bis eine nachhaltige Bodenbildung erfolge, so Thorsten Küfner vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 08.01.2025)

(Enthält Material von dpa-AFX)

Hinweis auf Interessenkonflikte:

Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: DHL Group.

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (08.01.2025/ac/a/d)

Archivbeitrag vom 08.01.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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