Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Deutsche Post-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Martin Mrowka vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Deutsche Post AG (DHL Group) (ISIN: DE0005552004, WKN: 555200, Ticker-Symbol: DHL, NASDAQ OTC-Symbol: DPSTF) unter die Lupe.
Der von Donald Trump entfachte Zollkrieg habe auch Auswirkungen auf den Bonner Logistik-Konzern. Tochter DHL Express habe angekündigt, dass es ab sofort globale Business-to-Consumer-Sendungen im Wert von über 800 USD an Privatpersonen in den USA nicht mehr zustelle. Das habe die DHL Group am Osterwochenende in einer englischsprachigen Mitteilung erklärt. Diese vorübergehende Maßnahme dauere voraussichtlich nur einige Tage, habe eine Firmensprecherin gesagt.
Zur Begründung der Maßnahmen verweise das Unternehmen zum einen auf die Zölle, aber auch auf eine neue Regel, die die Zollbehörde in den USA eingeführt habe: So müssten ab jetzt auch Waren im Wert von mindestens 800 USD durch das formale Einfuhrverfahren gehen. Vorher habe das erst für Waren ab 2.500 USD gegolten. Darüber hinaus seien Waren unter 800 USD nicht mehr von Zöllen befreit. Diese Grenze habe US-Präsident Donald Trump ebenfalls aufgehoben. Diese Regelung verursache einen hohen Mehraufwand zur Verzollung.
Um das formale Einfuhrverfahren zu durchlaufen, müssten Sender und Empfänger in der Regel zahlreiche Unterlagen ausfüllen, mit Angaben wie Handelsrechnung, Packliste,
Ursprungsnachweis, Zolltarifnummer, und oft auch spezielle Lizenzen nachweisen. Diese Angaben zu prüfen, brauche natürlich mehr Zeit - häufig beauftrage das einführende Unternehmen dafür ein spezielles Team. Für DHL sei es wohl günstiger, das Geschäft vorerst gänzlich zu stoppen.
Im Zuge der jüngsten Korrektur sei die Aktie der DHL Group unter den Stoppkurs des "Aktionärs" gefallen. In der aktuellen Gemengelage dränge sich vorerst kein rascher Wiedereinstieg auf. Anleger sollten hier eine klare Trendwende abwarten, so Martin Mrowka vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 21.04.2025)
(Enthält Material von dpa-AFX)
Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: DHL Group.
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (21.04.2025/ac/a/d)
Martin Mrowka vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Deutsche Post AG (DHL Group) (ISIN: DE0005552004, WKN: 555200, Ticker-Symbol: DHL, NASDAQ OTC-Symbol: DPSTF) unter die Lupe.
Der von Donald Trump entfachte Zollkrieg habe auch Auswirkungen auf den Bonner Logistik-Konzern. Tochter DHL Express habe angekündigt, dass es ab sofort globale Business-to-Consumer-Sendungen im Wert von über 800 USD an Privatpersonen in den USA nicht mehr zustelle. Das habe die DHL Group am Osterwochenende in einer englischsprachigen Mitteilung erklärt. Diese vorübergehende Maßnahme dauere voraussichtlich nur einige Tage, habe eine Firmensprecherin gesagt.
Zur Begründung der Maßnahmen verweise das Unternehmen zum einen auf die Zölle, aber auch auf eine neue Regel, die die Zollbehörde in den USA eingeführt habe: So müssten ab jetzt auch Waren im Wert von mindestens 800 USD durch das formale Einfuhrverfahren gehen. Vorher habe das erst für Waren ab 2.500 USD gegolten. Darüber hinaus seien Waren unter 800 USD nicht mehr von Zöllen befreit. Diese Grenze habe US-Präsident Donald Trump ebenfalls aufgehoben. Diese Regelung verursache einen hohen Mehraufwand zur Verzollung.
Um das formale Einfuhrverfahren zu durchlaufen, müssten Sender und Empfänger in der Regel zahlreiche Unterlagen ausfüllen, mit Angaben wie Handelsrechnung, Packliste,
Ursprungsnachweis, Zolltarifnummer, und oft auch spezielle Lizenzen nachweisen. Diese Angaben zu prüfen, brauche natürlich mehr Zeit - häufig beauftrage das einführende Unternehmen dafür ein spezielles Team. Für DHL sei es wohl günstiger, das Geschäft vorerst gänzlich zu stoppen.
Im Zuge der jüngsten Korrektur sei die Aktie der DHL Group unter den Stoppkurs des "Aktionärs" gefallen. In der aktuellen Gemengelage dränge sich vorerst kein rascher Wiedereinstieg auf. Anleger sollten hier eine klare Trendwende abwarten, so Martin Mrowka vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 21.04.2025)
(Enthält Material von dpa-AFX)
Hinweis auf Interessenkonflikte:
Der Vorstand und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: DHL Group.
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (21.04.2025/ac/a/d)
Archivbeitrag vom 21.04.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.