Kulmbach (www.aktiencheck.de) - DWS-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Michael Herrmann vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der DWS Group GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000DWS1007, WKN: DWS100, Ticker-Symbol: DWS) unter die Lupe.
Heute sei für die DWS Group der vorerst letzte Tag als Mitglied des SDAX. Ab Montag steige die Aktie des Vermögensverwalters in den MDAX auf. Die Aktie präsentiere sich im Vorfeld bärenstark. In dieser Woche sei erstmals die Marke von 53 Euro geknackt und damit ein neues Allzeithoch markiert worden.
Der MDAX stehte bei ETFs und Fonds stärker im Fokus als der SDAX, in dem die DWS-Aktie bislang gelistet gewesen sei. Durch die Aufnahme in den MDAX sei daher mit zusätzlicher Nachfrage zu rechnen - etwa durch passive Fonds, die den deutschen Mittelwerteindex abbilden würden.
Auch fundamental habe es in dieser Woche positive Nachrichten gegeben. So mache die Deutsche Bank bei der strategischen Ausrichtung ihrer Vermögensverwaltungstochter DWS eine Kehrtwende. Ursprünglich hätten beide Institute im Bereich Private Credit getrennte Wege gehen wollen. In dieser Woche hätten sie sich aber auf eine engere Kooperation geeinigt.
Die DWS erhalte bevorzugten Zugang zu bestimmten Private-Credit-Deals der Deutschen Bank, etwa in den Bereichen Asset-Based Financing und Direct Lending. Im Gegenzug könne die Deutsche Bank das Netzwerk und die 110 Mrd. Euro schwere Alternatives-Plattform der DWS für den Vertrieb nutzen. Ziel sei es, gemeinsam von der wachsenden Nachfrage nach privaten Kreditlösungen zu profitieren.
Bei der DWS laufe es derzeit rund. Das Momentum sei absolut intakt. Investierte Anleger sollten an Bord bleiben und den Stopp bei 38 Euro setzen. Im Juni dürften sie sich zudem über eine Dividende von 2,20 Euro je Aktie freuen, was immerhin einer Dividendenrendite von 4,2% entspreche, so Michael Herrmann vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 21.03.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (21.03.2025/ac/a/nw)
Michael Herrmann vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der DWS Group GmbH & Co. KGaA (ISIN: DE000DWS1007, WKN: DWS100, Ticker-Symbol: DWS) unter die Lupe.
Heute sei für die DWS Group der vorerst letzte Tag als Mitglied des SDAX. Ab Montag steige die Aktie des Vermögensverwalters in den MDAX auf. Die Aktie präsentiere sich im Vorfeld bärenstark. In dieser Woche sei erstmals die Marke von 53 Euro geknackt und damit ein neues Allzeithoch markiert worden.
Der MDAX stehte bei ETFs und Fonds stärker im Fokus als der SDAX, in dem die DWS-Aktie bislang gelistet gewesen sei. Durch die Aufnahme in den MDAX sei daher mit zusätzlicher Nachfrage zu rechnen - etwa durch passive Fonds, die den deutschen Mittelwerteindex abbilden würden.
Auch fundamental habe es in dieser Woche positive Nachrichten gegeben. So mache die Deutsche Bank bei der strategischen Ausrichtung ihrer Vermögensverwaltungstochter DWS eine Kehrtwende. Ursprünglich hätten beide Institute im Bereich Private Credit getrennte Wege gehen wollen. In dieser Woche hätten sie sich aber auf eine engere Kooperation geeinigt.
Die DWS erhalte bevorzugten Zugang zu bestimmten Private-Credit-Deals der Deutschen Bank, etwa in den Bereichen Asset-Based Financing und Direct Lending. Im Gegenzug könne die Deutsche Bank das Netzwerk und die 110 Mrd. Euro schwere Alternatives-Plattform der DWS für den Vertrieb nutzen. Ziel sei es, gemeinsam von der wachsenden Nachfrage nach privaten Kreditlösungen zu profitieren.
Bei der DWS laufe es derzeit rund. Das Momentum sei absolut intakt. Investierte Anleger sollten an Bord bleiben und den Stopp bei 38 Euro setzen. Im Juni dürften sie sich zudem über eine Dividende von 2,20 Euro je Aktie freuen, was immerhin einer Dividendenrendite von 4,2% entspreche, so Michael Herrmann vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 21.03.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (21.03.2025/ac/a/nw)
Archivbeitrag vom 21.03.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.