Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Borussia Dortmund-Aktienanalyse von "Der Aktionär":
Thorsten Küfner vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB) (ISIN: DE0005493092, WKN: 549309, Ticker-Symbol: BVB, NASDAQ OTC-Symbol: BORUF) unter die Lupe.
Noch immer sitze der Frust tief beim BVB. Auch in der knapp zweiwöchigen spielfreien Zeit sei es Nuri Sahin schwer gefallen, richtig abzuschalten. "Es ist nicht gut, mit Niederlagen in die Länderspielpause zu gehen. Das trägst du mit dir", habe der Dortmunder Trainer den Stimmungsdämpfer kommentiert, den das 1:2 bei Union Berlin bei allen Beteiligten ausgelöst habe.
In Dortmund sei mal wieder eine Diskussion über die rätselhaften Formschwankungen der Mannschaft entbrannt. Auch unter dem neuen Trainer halte das seit Jahren chronische Leiden an. Und das, obwohl die Vereinsführung vor dem Saisonbeginn für ihre kluge Transferpolitik gelobt worden sei. Wie so oft drohe dem auf Platz sieben abgerutschten BVB, schon in der Hinrunde gehörig ins Hintertreffen zu geraten. Das schüre die Skepsis vieler Beobachter.
Die wachsende Kritik von außen stimme Sahin nachdenklich, führe aber bisher nicht zu grundsätzlichen Bedenken im Verein. Doch ohne mehr Konstanz dürfte auch Sahins Mission ins Wanken geraten. Ein Sieg könnte dem BVB Mut für die Neuauflage des vergangenen Champions-League-Endspiels am Dienstag bei Real Madrid machen.
Die Niederlage gegen Union Berlin sei natürlich zur absoluten Unzeit gekommen. Dadurch habe sich das Chartbild wieder etwas eingetrübt. Ein Sieg im morgigen Heimspiel gegen den FC St. Pauli sei daher absolute Pflicht. Mutige Anleger könnten darauf setzen, dass die BVB-Aktie in den kommenden Wochen wieder Fahrt aufnehme. Der Stoppkurs sollte bei 3,10 Euro belassen werden, so Thorsten Küfner vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 17.10.2024)
(Mit Material von dpa-AFX)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (17.10.2024/ac/a/nw)
Thorsten Küfner vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA (BVB) (ISIN: DE0005493092, WKN: 549309, Ticker-Symbol: BVB, NASDAQ OTC-Symbol: BORUF) unter die Lupe.
Noch immer sitze der Frust tief beim BVB. Auch in der knapp zweiwöchigen spielfreien Zeit sei es Nuri Sahin schwer gefallen, richtig abzuschalten. "Es ist nicht gut, mit Niederlagen in die Länderspielpause zu gehen. Das trägst du mit dir", habe der Dortmunder Trainer den Stimmungsdämpfer kommentiert, den das 1:2 bei Union Berlin bei allen Beteiligten ausgelöst habe.
In Dortmund sei mal wieder eine Diskussion über die rätselhaften Formschwankungen der Mannschaft entbrannt. Auch unter dem neuen Trainer halte das seit Jahren chronische Leiden an. Und das, obwohl die Vereinsführung vor dem Saisonbeginn für ihre kluge Transferpolitik gelobt worden sei. Wie so oft drohe dem auf Platz sieben abgerutschten BVB, schon in der Hinrunde gehörig ins Hintertreffen zu geraten. Das schüre die Skepsis vieler Beobachter.
Die wachsende Kritik von außen stimme Sahin nachdenklich, führe aber bisher nicht zu grundsätzlichen Bedenken im Verein. Doch ohne mehr Konstanz dürfte auch Sahins Mission ins Wanken geraten. Ein Sieg könnte dem BVB Mut für die Neuauflage des vergangenen Champions-League-Endspiels am Dienstag bei Real Madrid machen.
Die Niederlage gegen Union Berlin sei natürlich zur absoluten Unzeit gekommen. Dadurch habe sich das Chartbild wieder etwas eingetrübt. Ein Sieg im morgigen Heimspiel gegen den FC St. Pauli sei daher absolute Pflicht. Mutige Anleger könnten darauf setzen, dass die BVB-Aktie in den kommenden Wochen wieder Fahrt aufnehme. Der Stoppkurs sollte bei 3,10 Euro belassen werden, so Thorsten Küfner vom Anlegermagazin "Der Aktionär" in einer aktuellen Aktienanalyse. (Analyse vom 17.10.2024)
(Mit Material von dpa-AFX)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (17.10.2024/ac/a/nw)
Archivbeitrag vom 17.10.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.