Aktien des Tages

Booking Holdings: Rechtliche Entscheidung zu Bestpreisklauseln - Was das EuGH-Urteil für Aktie bedeutet - Aktienanalyse

Kulmbach (www.aktiencheck.de) - Booking Holdings-Aktienanalyse von "Der Aktionär":

Thorsten Küfner vom Anlegermagazin "Der Aktionär" nimmt die Aktie von Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) in einer aktuellen Aktienanalyse unter die Lupe.

Die Aktionäre von Booking dürften heute vor allem auf ein Ereignis achten: Das höchste europäische Gericht entscheide am heutigen Donnerstag (9:30 Uhr) über die sogenannten Bestpreisklauseln des Buchungsportals. Hintergrund sei ein langer Streit vor deutschen und niederländischen Gerichten.

Auf Buchungsportalen wie beispielsweise Booking.com, HRS und Expedia könnten Nutzer eine Vielzahl an Hotels und anderen Unterkünften vergleichen und auch direkt buchen. Für jede erfolgreiche Vermittlung über die Seite kassiere der Betreiber vom Hotel eine Provision. Beim Zimmerpreis werde das einkalkuliert - der Nutzer zahle also indirekt.

Bei Buchungen direkt beim Hotel schlage so eine Provision naturgemäß nicht zu Buche. Hier könnten die Zimmer billiger sein. Da habe die sogenannte enge Bestpreisklausel von Booking.com angesetzt, die es Hotels verboten habe, Zimmer über eigene Vertriebskanäle günstiger anzubieten. Das Bundeskartellamt und der Bundesgerichtshof (BGH) hätten diese Klausel für unwirksam erklärt. Nun möchte ein Amsterdamer Gericht wissen, ob solche Abreden gegen das europäische Kartellverbot verstoßen würden, und habe diese Frage dem EuGH vorgelegt.

Für Reisende dürfte das Urteil nur begrenzte Wirkung haben: Booking.com habe die Bestpreisklauseln im Europäischen Wirtschaftsraum in diesem Jahr abgeschafft. Begründet worden sei dies mit dem EU-Digitalgesetz Digital Markets Act (DMA). Dieses wolle mit schärferen Regeln für große Plattformen mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten fördern.

Unabhängig vom heutigen Urteil müsse natürlich festgehalten werden, dass es bei Booking im operativen Geschäft weiterhin rund laufe und sich dies auch im Aktienkurs widerspiegele. So würden die Anteilscheine nicht mehr weit unter dem Allzeithoch notieren.

Anleger können das aktuelle Momentum nutzen und zugreifen, zumal die Booking-Aktie im vierten Quartal traditionell gut performt, so Thorsten Küfner von "Der Aktionär" zur Booking Holdings-Aktie. Der Stoppkurs sollte bei 2.900 Euro belassen werden. (Analyse vom 19.09.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link.

Börsenplätze Booking Holdings-Aktie:

Tradegate-Aktienkurs Booking Holdings-Aktie:
3.630,00 EUR +0,055% (19.09.2024, 09:12)

NASDAQ-Aktienkurs Booking Holdings-Aktie:
4.028,30 USD -0,35% (18.09.2024, 22:00)

ISIN Booking Holdings-Aktie:
US09857L1089

WKN Booking Holdings-Aktie:
A2JEXP

Ticker-Symbol Booking Holdings-Aktie:
PCE1

NASDAQ-Symbol Booking Holdings-Aktie:
BKNG

Kurzprofil Booking Holdings Inc.:

Booking Holding Inc. (früher: Priceline.com Inc.) (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) ist ein US-amerikanischer Anbieter von Hotel- und Flugbuchungen über das Internet. Durch die Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen wird Kunden ein umfassender Service geboten. Priceline.com nimmt für sich in Anspruch besonders preisgünstige Angebote machen zu können. Der Hauptsitz befindet sich in Norwalk, Connecticut. (19.09.2024/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 19.09.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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