Charlotte (www.aktiencheck.de) - Booking Holdings-Aktienanalyse von BofA Securities:
Rating und Kursziel
BofA hat das Kursziel für Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) von 5.540 USD auf 5.580 USD leicht angehoben. Das Rating "neutral" bleibt unverändert bestehen. Die Anpassung erfolgt im Vorfeld der für den 29. April erwarteten Quartalszahlen.
Hintergrund der Kurszielanhebung
Die jüngsten Ergebnisse und der Ausblick von Accor deuten laut BofA auf eine Verbesserung des RevPAR im April im Monatsvergleich hin. Unterstützt durch die Bewegungen am Devisenmarkt seit Februar sieht BofA eine konstruktive Ausgangslage für die Guidance im zweiten Quartal.
Ausblick
Trotz positiver Tendenzen bleibt BofA vorsichtig. Das Risiko einer Rezession sowie einer Verlangsamung des internationalen Reiseverkehrs ist weiterhin erhöht. Aus diesem Grund erwartet die Bank keine signifikante Multiple-Ausweitung für die Online-Reisebranche. (Analyse vom 28.04.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (29.04.2025/ac/a/n)
Rating und Kursziel
BofA hat das Kursziel für Booking Holdings Inc. (ISIN: US09857L1089, WKN: A2JEXP, Ticker-Symbol: PCE1, NASDAQ-Symbol: BKNG) von 5.540 USD auf 5.580 USD leicht angehoben. Das Rating "neutral" bleibt unverändert bestehen. Die Anpassung erfolgt im Vorfeld der für den 29. April erwarteten Quartalszahlen.
Hintergrund der Kurszielanhebung
Die jüngsten Ergebnisse und der Ausblick von Accor deuten laut BofA auf eine Verbesserung des RevPAR im April im Monatsvergleich hin. Unterstützt durch die Bewegungen am Devisenmarkt seit Februar sieht BofA eine konstruktive Ausgangslage für die Guidance im zweiten Quartal.
Ausblick
Trotz positiver Tendenzen bleibt BofA vorsichtig. Das Risiko einer Rezession sowie einer Verlangsamung des internationalen Reiseverkehrs ist weiterhin erhöht. Aus diesem Grund erwartet die Bank keine signifikante Multiple-Ausweitung für die Online-Reisebranche. (Analyse vom 28.04.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (29.04.2025/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 29.04.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.