Frankfurt (www.aktiencheck.de) - Boeing-Aktienanalyse von XTB:
Die Experten von XTB nehmen die Aktie von The Boeing Co. (ISIN: US0970231058, WKN: 850471, Ticker-Symbol: BCO, NYSE-Symbol: BA) in einer aktuellen Marktanalyse unter die Lupe.
Boeing habe Berichten zufolge eine vorläufige Einigung mit US-Staatsanwälten erzielt, um eine Strafverfolgung in einem Betrugsfall im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen des Flugzeugtyps 737 MAX zu vermeiden, bei denen 346 Menschen ums Leben gekommen seien. Dies gehe aus Informationen hervor, die Reuters exklusiv von mit der Situation vertrauten Quellen erhalten habe.
Die Boeing 737 MAX sei von März 2019 bis Dezember 2020 weltweit aus dem Verkehr gezogen worden und im Januar 2024 erneut, nachdem es innerhalb von fünf Monaten zu zwei ähnlichen Unfällen gekommen sei: Lion Air Flug 610 am 29. Oktober 2018 und Ethiopian Airlines Flug 302 am 10. März 2019. (Analyse vom 16.05.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (16.05.2025/ac/a/n)
Die Experten von XTB nehmen die Aktie von The Boeing Co. (ISIN: US0970231058, WKN: 850471, Ticker-Symbol: BCO, NYSE-Symbol: BA) in einer aktuellen Marktanalyse unter die Lupe.
Boeing habe Berichten zufolge eine vorläufige Einigung mit US-Staatsanwälten erzielt, um eine Strafverfolgung in einem Betrugsfall im Zusammenhang mit zwei tödlichen Abstürzen des Flugzeugtyps 737 MAX zu vermeiden, bei denen 346 Menschen ums Leben gekommen seien. Dies gehe aus Informationen hervor, die Reuters exklusiv von mit der Situation vertrauten Quellen erhalten habe.
Die Boeing 737 MAX sei von März 2019 bis Dezember 2020 weltweit aus dem Verkehr gezogen worden und im Januar 2024 erneut, nachdem es innerhalb von fünf Monaten zu zwei ähnlichen Unfällen gekommen sei: Lion Air Flug 610 am 29. Oktober 2018 und Ethiopian Airlines Flug 302 am 10. März 2019. (Analyse vom 16.05.2025)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU unter folgendem Link. (16.05.2025/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 16.05.2025. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.