Aktien des Tages

Berkshire Hathaway Aktie: Aktivere Kapitalverwendung

Wien (www.aktiencheck.de) - Berkshire Hathaway-Aktienanalyse der Raiffeisen Bank International AG:

Andreas Schiller, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die B-Aktie von Berkshire Hathaway Inc. (ISIN: US0846707026, WKN: A0YJQ2, Ticker-Symbol: BRYN, NYSE-Symbol: BRK.B) unter die Lupe.

Mit Greg Abel werde die neue Ära bei Berkshire Hathaway zunehmend operativ und strategisch sichtbar. Der Konzern bleibe seiner Grundlogik treu und stütze sich weiterhin auf eine breite operative Basis, ein insgesamt profitables Versicherungsgeschäft und außergewöhnlich hohe Liquidität. Gleichzeitig setze Berkshire mit OxyChem, Taylor Morrison, höheren Aktienkäufen und deutlich ausgeweiteten eigenen Aktienrückkäufen klare Akzente bei der Kapitalallokation. Insgesamt bleibe Berkshire ein breit diversifiziertes Investmentvehikel, dessen nächste Entwicklungsphase stärker von aktiver Kapitalverwendung, operativer Bündelung und der Handschrift des neuen CEO geprägt sein dürfte.

Andreas Schiller, Analyst der Raiffeisen Bank International AG (RBI), bestätigt in einer aktuellen Aktienanalyse die Halteempfehlung für die Berkshire Hathaway-Aktie sowie das bisherige Kursziel i.H.v. USD 530. Das Kursziel ergebe sich aus einem relativen Bewertungsansatz, der auf Basis der Multiples für die nächsten zwölf Monate auch eine im historischen Vergleich angemessene Bewertungsprämie gegenüber dem breiten Aktienmarkt sowie dem eigenen Sektor berücksichtige, heißt es in einer aktuellen Studie. (Analyse vom 09.09.2026)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegungen

5. Zwischen RBI oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person und dem Emittenten war in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitte A (Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten) und B (Nebendienstleistungen) der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Kraft bzw. ergab sich in diesem Zusammenhang die Verpflichtung zu einer Zahlung oder zum Erhalt einer Entschädigung; wobei eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn dadurch die Vertraulichkeit von Geschäftsinformationen nicht verletzt wird.

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (09.09.2026/ac/a/n)

Archivbeitrag vom 09.09.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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