Aktien des Tages

Berentzen-Gruppe Aktie: Deutliche Margenverbesserungen prägen auch Neunmonatszahlen - Kaufen!

Hamburg (www.aktiencheck.de) - Berentzen-Gruppe-Aktienanalyse von der Montega AG:

Ingo Schmidt, Aktienanalyst der Montega AG, rät in ihrer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der Berentzen-Gruppe Aktiengesellschaft (ISIN: DE0005201602, WKN: 520160, Ticker-Symbol: BEZ) weiterhin zu kaufen.

Die Berentzen-Gruppe AG habe am 23. Oktober den Neunmonatsbericht präsentiert und die Anfang August angehobene Jahresprognose bekräftigt. Während die Konzernumsätze zwischen Januar und September mit 133,5 Mio. EUR um 0,8% unter dem Vorjahreswert von 134,6 Mio. EUR gelegen hätten (Q3: -0,4% yoy), habe sich das adjustierte Konzern-EBITDA von 11,2 Mio. EUR auf 14,1 Mio. EUR erhöht. Das um Sondereffekte bereinigte EBIT sei von 5,0 Mio. EUR auf 7,6 Mio. EUR geklettert, was einer EBIT-Marge von 5,6% entspreche.

Wertberichtigungen in Höhe von 3,5 Mio. EUR, die im Zusammenhang mit der Veräußerung des Standortes Grüneberg hätten vorgenommen werden müssen, seien in diesen Zahlen jedoch ebenso wenig berücksichtigt, wie 1,1 Mio. EUR an Transaktionsaufwendungen, die im Zuge des Verkaufsprozesses angefallen seien. Die bereits in Q2 gezeigte positive Ergebnisdynamik habe sich in Q3 fortgesetzt. Höhere Abgabepreise und rückläufige Materialkosten hätten zu einem Anstieg des bereinigten EBIT von 1,7 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR und einer (bereinigten) EBIT-Marge von etwa 5,5% nach 3,7% im Vorjahreszeitraum geführt.

Die Segmente, für die lediglich Umsatzzahlen veröffentlicht worden seien, würden noch ein gemischtes Bild zeichnen, aber eine spürbare unterjährige Dynamik aufweisen. So seien die Erlöse mit Mineralwässern und Erfrischungsgetränken nach neun Monaten um 4,2% yoy auf 33,3 Mio. EUR (H1/24 vs. H1/23: -7,5% yoy) gesunken. Die eingangs beschriebenen positiven Effekte aus Preiserhöhungen hätten die rückläufigen Absatzmengen in der Neunmonatsbetrachtung noch nicht vollständig kompensieren können. In Q3 ergebe sich jedoch bereits ein Umsatzzuwachs für den Bereich alkoholfreie Getränke von 2,2% yoy auf 12,2 Mio. EUR, der getragen werde durch die Marke Mio Mio (+5,9% yoy auf 6,0 Mio. EUR).

Weniger erfreulich präsentiert habe sich das Segment Spirituosen, wo die gute Entwicklung der Marke Berentzen (9M/24: +9,3% yoy auf 12,6 Mio. EUR) von weiteren Einbußen der Marke Puschkin (-22,3% yoy auf 5,0 Mio. EUR) überkompensiert worden sei, sodass letztlich auf Spartenebene ein Rückgang von 1,7% yoy zu Buche stehe.

Die erst im August angehobenen Jahresprognosen seien bekräftigt worden. Bei Erlösen von 185 Mio. bis 195 Mio. EUR solle das bereinigte EBITDA zwischen 18,0 Mio. EUR und 20,0 Mio. EUR liegen. Das bereinigte EBIT werde unter Ausklammerung der mit dem Verkauf von Grüneberg in Zusammenhang stehenden Sondereffekte von 4,9 Mio. EUR zwischen 9,0 Mio. und 11,0 Mio. EUR (9M/24: 7,6 Mio. EUR) erwartet. Angesichts der Schwäche bei Puschkin würden die Aktienanalysten der Montega AG ihre Schätzungen marginal reduzieren und die Erlöse am unteren Rand, das bereinigte EBIT aber weiterhin in der oberen Hälfte der jeweils angegebenen Guidance (MONe: 10,2 Mio. EUR) erwarten.

Fazit: Die Neunmonatsresultate seien nach Erachten der Aktienanalysten der Montega AG deutlich besser, als es die Reaktion der Aktie im Nachgang der Veröffentlichung vermuten lasse. So würden die Ergebnisse stark von den durchgesetzten Preiserhöhungen und rückläufigen Materialkosten profitieren. Darüber hinaus würden sich aber auch in der Umsatzbetrachtung im Quartalsvergleich bereits deutliche Lichtblicke bei den Marken Berentzen und Mio Mio zeigen. Davon ausgehend, dass sich mit Blick auf den Gewöhnunsgeffekt der Konsumenten an gestiegene Preise künftig auch wieder höhere Absatzmengen erzielen lassen würden, würden die Aktienanalysten der Montega AG für 2025ff einen spürbaren Erlösanstieg bei gleichzeitig verbesserten Margen erwarten.

Ingo Schmidt, Aktienanalyst der Montega AG, bestätigt die Kaufempfehlung und das Kursziel von 10,00 EUR für die Berentzen-Gruppe-Aktie. (Analyse vom 28.10.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (28.10.2024/ac/a/nw)

Archivbeitrag vom 28.10.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

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