Charlotte (www.aktiencheck.de) - AMD-Aktienanalyse von BofA Securities:
Die Analysten von BofA erhöhen das Kursziel für die Aktie von Advanced Micro Devices Inc. (AMD) (ISIN: US0079031078, WKN: 863186, Ticker-Symbol: AMD, NASDAQ-Symbol: AMD) von 560 USD auf 620 USD und bestätigen das Rating "buy".
Die Kurszielanhebung erfolge im Anschluss an AMDs Veranstaltung "Advancing AI 2026" und eine Fragerunde mit Investoren, an der Vorstandsvorsitzende Dr. Lisa Su teilgenommen habe.
AMD habe sich erfolgreich von einem Anbieter frei verkäuflicher Grafikprozessoren zu einem Lieferanten vollständiger, rackbasierter Beschleunigersysteme entwickelt. Gleichzeitig habe das Unternehmen seine zunehmend mehrere Produktgenerationen umfassenden Vereinbarungen mit führenden KI-Forschungslaboren und Hyperscalern weiter vertieft.
Die Analysten von BofA bewerten die AMD-Aktie weiterhin mit dem Rating "buy". (Analyse vom 24.07.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.07.2026/ac/a/n)
Die Analysten von BofA erhöhen das Kursziel für die Aktie von Advanced Micro Devices Inc. (AMD) (ISIN: US0079031078, WKN: 863186, Ticker-Symbol: AMD, NASDAQ-Symbol: AMD) von 560 USD auf 620 USD und bestätigen das Rating "buy".
Die Kurszielanhebung erfolge im Anschluss an AMDs Veranstaltung "Advancing AI 2026" und eine Fragerunde mit Investoren, an der Vorstandsvorsitzende Dr. Lisa Su teilgenommen habe.
AMD habe sich erfolgreich von einem Anbieter frei verkäuflicher Grafikprozessoren zu einem Lieferanten vollständiger, rackbasierter Beschleunigersysteme entwickelt. Gleichzeitig habe das Unternehmen seine zunehmend mehrere Produktgenerationen umfassenden Vereinbarungen mit führenden KI-Forschungslaboren und Hyperscalern weiter vertieft.
Die Analysten von BofA bewerten die AMD-Aktie weiterhin mit dem Rating "buy". (Analyse vom 24.07.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (24.07.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 24.07.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.