Newport Beach (www.aktiencheck.de) - AMD-Aktienanalyse von Roth MKM:
Die Analysten von Roth MKMstufen die Aktie von Advanced Micro Devices Inc. (AMD) (ISIN: US0079031078, WKN: 863186, Ticker-Symbol: AMD, NASDAQ-Symbol: AMD) mit "buy" ein und sehen das Kursziel bei 300 USD.
Die Ausweitung der Beziehung von AMD zu Meta festige nach der im Oktober 2025 geschlossenen ähnlichen Vereinbarung mit OpenAI die Rolle des Unternehmens als Anbieter großskaliger KI-Infrastruktur weiter. Durch die Einbindung von Eigenkapitalbeteiligungen in beiden Partnerschaften hätten nun zwei große Branchenteilnehmer ihre Anreize mit AMD abgestimmt, um dem Konzern dabei zu helfen, signifikante Marktanteile gegenüber konkurrierenden KI-Infrastrukturangeboten zu gewinnen.
Die Analysten von Roth MKM bekräftigen ihre Kaufempfehlung für die AMD-Aktie mit einem Kursziel von 300 USD. (Analyse vom 24.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (25.02.2026/ac/a/n)
Die Analysten von Roth MKMstufen die Aktie von Advanced Micro Devices Inc. (AMD) (ISIN: US0079031078, WKN: 863186, Ticker-Symbol: AMD, NASDAQ-Symbol: AMD) mit "buy" ein und sehen das Kursziel bei 300 USD.
Die Ausweitung der Beziehung von AMD zu Meta festige nach der im Oktober 2025 geschlossenen ähnlichen Vereinbarung mit OpenAI die Rolle des Unternehmens als Anbieter großskaliger KI-Infrastruktur weiter. Durch die Einbindung von Eigenkapitalbeteiligungen in beiden Partnerschaften hätten nun zwei große Branchenteilnehmer ihre Anreize mit AMD abgestimmt, um dem Konzern dabei zu helfen, signifikante Marktanteile gegenüber konkurrierenden KI-Infrastrukturangeboten zu gewinnen.
Die Analysten von Roth MKM bekräftigen ihre Kaufempfehlung für die AMD-Aktie mit einem Kursziel von 300 USD. (Analyse vom 24.02.2026)
Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus unter folgendem Link. (25.02.2026/ac/a/n)
Archivbeitrag vom 25.02.2026. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.