Aktien des Tages

AGRANA Aktie: Auf zu neuen Ufern nach einem schwierigen Jahr 2024

Wien (www.aktiencheck.de) - AGRANA-Aktienanalyse von der Raiffeisen Bank International AG:

Teresa Schinwald, Analystin der Raiffeisen Bank International AG, nimmt in einer aktuellen Aktienanalyse die Aktie der AGRANA Beteiligungs-AG (ISIN: AT000AGRANA3, WKN: A2NB37, Ticker-Symbol: AGB2, Wiener Börse-Symbol: AGR) unter die Lupe.

AGRANA habe bisher ein schwieriges Jahr hinter sich, da die Zuckerpreise aufgrund voller Lagerbestände und eines hohen Angebots schwach gewesen seien, während die Kampagnenkosten gestiegen seien. Trotz des Gegenwinds in den Kernsegmenten Zucker und Stärke habe das Unternehmen jedoch die Zukunft im Blick und arbeite an der Strategie NEXT LEVEL, die im Juni 2024 vorgestellt worden sei und am Kapitalmarkttag im Januar 2025 detaillierter präsentiert werden solle. Die Analystin glaube, dass die Straffung der Konzernorganisation auf der Ebene der Hauptverwaltung und der Segmente und die angestrebten Kosteneinsparungen von EUR 80 Mio. bis EUR 100 Mio. zu einer deutlichen Steigerung der Rentabilität auf eine operative EBITDA-Marge von über 8% führen könnten.

Teresa Schinwald, Analystin der Raiffeisen Bank International AG, bleibt bei ihrer "halten"-Empfehlung mit einem Kursziel von EUR 12,00, was nicht nur die aktuelle Schwäche, sondern auch eine strategische Neuausrichtung und die Rendite von über 8% widerspiegelt, da sie davon ausgehe, dass das Unternehmen weiterhin eine Dividende von EUR 0,90 pro Aktie zahlen werde. Das Kursziel leite sich aus dem Durchschnitt der Peer-Multiple-basierten Bewertung, eines DCF- und eines Economic-Profit-Modells ab, wobei sie sich zu 80% auf die Ergebnisse von 2025 konzentriere. Dieser Wert werde durch ein Dividendendiskontierungsmodell gestützt, das bei einer angenommenen Dividende von EUR 0,90 je Aktie einen Wert von EUR 13,60 je Aktie ergebe. (Analyse vom 12.12.2024)

Bitte beachten Sie auch Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenskonflikten im Sinne der Richtlinie 2014/57/EU und entsprechender Verordnungen der EU für das genannte Analysten-Haus:

Offenlegungen

3. RBI oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker oder Specialist oder Designated Sponsor oder Stabilisierungsmanager oder sonstiger Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten.

6. RBI oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erstellung von Anlageempfehlungen geschlossen.

Offenlegung von Umständen und Interessen, die die Objektivität der RBI gefährden könnten: www.raiffeisenresearch.com/disclosuresobjectivity (12.12.2024/ac/a/a)

Archivbeitrag vom 12.12.2024. Angaben und Einschätzungen beziehen sich auf den damaligen Stand.

Märkte im Blick
Weiterlesen
Börsenradar