Sehr geehrte
Damen und Herren, laut dem
Statistischen Bundesamt wurden im August 1.029
Unternehmensinsolvenzen an deutschen Amtsgerichten beantragt.
Das waren 2,1 Prozent weniger als im Vorjahr und der
niedrigste Wert seit 1992. Im August 2019, also dem
Vergleichsmonat vor der Corona-Pandemie, wurden sogar noch
1.626 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Auch die Anzahl der
Hinweise auf die künftige Entwicklung von
Unternehmensinsolvenzen (Regelinsolvenzverfahren), sank im
Vergleich zum Vorjahr um 15,1 und im Vergleich zu 2019 sogar
um 39,2 Prozent. Damit setzt
sich der seit Anfang 2010 bestehende Abwärtstrend fort und
wurde bleibt trotz der seit Mai ausgelaufenen Aussetzung der
Insolvenzantragspflicht ungebrochen. Die Insolvenzwelle als
Auswirkung der Pandemie konnte offensichtlich durch die
umfangreichen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen verhindert
werden. Auch international sind ähnliche Trends erkennbar. Der
Kreditversicherer Euler Hermes schätzt, dass in Westeuropa
jede zweite, in den USA jede dritte Pleite verhindert werden
konnte. Zweifellos konnte aber ein noch länger anhaltender
wirtschaftlicher Einbruch, der millionenfache Verlust von Jobs
sowie erhebliche negative Auswirkungen auf Banken und
Kapitalmärkte durch ausfallende Fremdkapitalfinanzierungen und
noch stärker kollabierende Aktienkurse vermieden werden.
Diesen Zeitgewinn müssen Volkswirtschaften jetzt nutzen. Dazu gehört,
staatliche Hilfeleistung nicht länger als notwendig
aufrechtzuhalten, um marktwirtschaftliche Prozesse nicht
länger als nötig auszuhebeln. Die Rückzahlung der staatlichen
Kredite durch die Lufthansa ist in diesem Zusammenhang eine
wegweisende Entscheidung. Unternehmen müssen sich ohnehin auf
erhebliche Veränderungen einstellen und ihre Geschäftsmodelle
zukunftssicher gestalten. Klimawandel, Digitalisierung,
Demografie und geopolitische Entwicklungen werden ihre Spuren
in allen Branchen hinterlassen. Da nicht alle Unternehmen
diesen Prozess erfolgreich gestalten können, wird die Anzahl
der Insolvenzen in den kommenden Jahren wieder sukzessive
steigen. Für Anleger wird es nun entscheidender denn je, die
richtigen Unternehmen auszuwählen. Der Staat sollte die
Transformation nicht durch direkte Subventionen, sehr wohl
aber durch das Setzen klarer Zielgrößen, regulatorischer
Leitplanken und Gesetzgebungen, eine schnellere und
schlagkräftigere Verwaltung sowie durch begleitende
Investitionen – wie Forschung, Bildung und Infrastruktur –
unterstützen. Ihr Carsten
Mumm
Carsten Mumm, Chefvolkswirt bei der Privatbank DONNER &
REUSCHEL
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