Deutsche Telekom: OLG Frankfurt am Main bestätigt festgesetzte Zuzahlung an T-Online-Aktionäre


08.09.10 19:00
aktiencheck.de

Bonn (aktiencheck.de AG) - Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) veröffentlichte am Mittwoch einen Beschluss vom 3. September 2010, wonach den ehemaligen Aktionären der T-Online International AG im Hinblick auf die Verschmelzung auf die Deutsche Telekom AG (ISIN DE0005557508 / WKN 555750) eine Zuzahlung von 1,15 Euro pro Aktie zusteht.

Das Gericht wies damit die Beschwerden gegen den vorausgegangenen Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. März 2009 zurück, die sowohl die Deutsche Telekom als auch einige der ehemaligen Aktionäre der T-Online eingelegt hatten. Die Entscheidung ist der Mitteilung zufolge rechtskräftig.

T-Online und ihre Muttergesellschaft Deutsche Telekom hatten im März 2005 einen Vertrag geschlossen, wonach T-Online auf die Deutsche Telekom verschmolzen werden sollte. Der Vertrag sah vor, dass die T-Online-Aktionäre für 25 eigene Aktien 13 Aktien der Deutschen Telekom erhalten sollten. Dies entspricht einem Verhältnis von einer T-Online-Aktie zu 0,52 Aktien der Deutschen Telekom.

Die Aktie der Deutschen Telekom notiert aktuell in Frankfurt bei 10,44 Euro (+0,97 Prozent). (08.09.2010/ac/n/d)





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