webfreetv.com Antrag auf Fristerstreckung und Stellungnahme Wiener Börse
01.06.10 09:54
Ad hoc
Wien (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der webfreetv.com Multimedia Dienstleistungs AG (ISIN AT0000766308 / WKN 934402):
Wegen der
1. laufenden Abwicklung der Optionsanleihe und der damit verbundenen
2. notwendigen Stellungnahme der Übernahmekommission zur Abwicklung, die zeitnahe erwartet wird und
3. der damit unmittelbar zusammenhängenden Weiterfinanzierung durch wesentliche Aktionäre der webfreetv.com, die alle Voraussetzungen für eine positive Fortbestandsprognose durch den bestellten Wirtschaftsprüfer Leitner + Leitner GmbH & Co KG bilden,
hat die webfreetv.com
1. für die Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses zum 31.12.2009,
2. für die Veröffentlichung des Quartalsberichtes des ersten Quartals 2010 und
3. für die Fertigstellung des Nachtrags zum Börseprospekt
einen Antrag auf Fristerstreckung bis 31.08.2010 bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde gestellt.
Die Weiterführung der Gespräche zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 mit dem bestellten Wirtschaftsprüfer wird unmittelbar nach Vorliegen der oben genannten Stellungnahme der Übernahmekommission wieder aufgenommen.
Die Gesellschaft befindet sich zudem in Abklärung der Vorhalte der Finanzmarktaufsichtsbehörde betreffend den Widerruf zur Zulassung gemäß § 66 Abs 9 Börsegesetz und hat hierzu im obigen Sinne fristgerecht per 31.05.2010 eine Stellungnahme an die Wiener Börse abgegeben. (Ad hoc vom 31.05.2010) (01.06.2010/ac/n/a)
Wegen der
1. laufenden Abwicklung der Optionsanleihe und der damit verbundenen
2. notwendigen Stellungnahme der Übernahmekommission zur Abwicklung, die zeitnahe erwartet wird und
3. der damit unmittelbar zusammenhängenden Weiterfinanzierung durch wesentliche Aktionäre der webfreetv.com, die alle Voraussetzungen für eine positive Fortbestandsprognose durch den bestellten Wirtschaftsprüfer Leitner + Leitner GmbH & Co KG bilden,
1. für die Veröffentlichung des testierten Jahresabschlusses zum 31.12.2009,
2. für die Veröffentlichung des Quartalsberichtes des ersten Quartals 2010 und
3. für die Fertigstellung des Nachtrags zum Börseprospekt
einen Antrag auf Fristerstreckung bis 31.08.2010 bei der Finanzmarktaufsichtsbehörde gestellt.
Die Weiterführung der Gespräche zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2009 mit dem bestellten Wirtschaftsprüfer wird unmittelbar nach Vorliegen der oben genannten Stellungnahme der Übernahmekommission wieder aufgenommen.
Die Gesellschaft befindet sich zudem in Abklärung der Vorhalte der Finanzmarktaufsichtsbehörde betreffend den Widerruf zur Zulassung gemäß § 66 Abs 9 Börsegesetz und hat hierzu im obigen Sinne fristgerecht per 31.05.2010 eine Stellungnahme an die Wiener Börse abgegeben. (Ad hoc vom 31.05.2010) (01.06.2010/ac/n/a)
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