YMOS weitere Entscheidungen in den Betriebsrentner-Prozessen


13.10.09 16:04
Ad hoc

Obertshausen (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der YMOS AG (ISIN DE0007847303 / WKN 784730):

Mit am 12.10.2009 bekannt gewordenen Beschlüssen vom 15.09.2009 hat das Bundesarbeitsgericht alle Nichtzulassungsbeschwerden gegen die Berufungsurteile des Landesarbeitsgerichtes Hessen vom 04.03.2009 zurückgewiesen. Damit sind auch diese Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
(Ad hoc vom 13.10.2009) (13.10.2009/ac/n/nw)




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