P&I Personal & Informatik und Argon schließen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag


08.02.11 09:05
Ad hoc

Wiesbaden (aktiencheck.de AG) - Die P&I Personal & Informatik AG ("P&I AG") (ISIN DE0006913403 / WKN 691340) und die Argon GmbH ("Argon") haben am heutigen Tag einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß - 291 Abs. 1 AktG mit der Argon als herrschendem Unternehmen und der P&I AG als abhängiger Gesellschaft geschlossen. Der Aufsichtsrat der P&I AG hat dem Vertragsschluss ebenfalls heute zugestimmt. Der Vertrag sieht zu Gunsten der außenstehenden Aktionäre der P&I AG als angemessenen Ausgleich eine wiederkehrende Geldleistung in Höhe von brutto EUR 1,78 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr abzüglich von der P&I AG hierauf zu entrichtender Körperschaftssteuer nebst Solidaritätszuschlag vor. Nach den derzeitigen steuerrechtlichen Verhältnissen entspricht dies netto EUR 1,55 pro Aktie der P&I AG für jedes volle Geschäftsjahr.

Weiter enthält der Vertrag die Verpflichtung der Argon, auf Verlangen der außenstehenden Aktionäre der P&I AG deren Aktien gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 25,01 pro Aktie der P&I AG zu erwerben. Der Vertrag bedarf noch der Zustimmung der Hauptversammlung der P&I AG. Es ist beabsichtigt, zu diesem Zweck am 24. März 2011 eine außerordentliche Hauptversammlung der P&I AG abzuhalten und dieser den Vertrag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Rückfragehinweis:

Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
agranderath@pi-ag.com
(Ad hoc vom 07.02.2011) (08.02.2011/ac/n/nw)




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