HBW Abwicklungs AG vergleichsweise Erledigung der Anfechtungsklagen
28.03.07 17:01
Ad hoc
Braunschweig (aktiencheck.de AG) - Die HBW Abwicklungs AG i.L. (ISIN DE0006074800 / WKN 607480) hat am 28. März 2007 hinsichtlich der anhängigen Anfechtungsklagen gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse, insbesondere über den Verkauf des gesamten Geschäftsbetriebs, einen Vergleich geschlossen. Der gerichtliche Vergleich sieht vor, dass die Gilde Brauerei AG, die von den Anfechtungsklägern an der HBW Abwicklungs AG i.L gehaltenen Aktien zu einem Betrag von EUR 325 je Aktie abkauft. Ferner erhalten die Anfechtungskläger die anteilige Garantiedividende für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis 30. September 2006 in Höhe von EUR 3,89 je Aktie.
Die InBev Germany Holding GmbH und die Gilde Brauerei AG haben sich darüber hinaus verpflichtet, von der HBW Abwicklungs AG i.L. einen Squeeze-Out zu verlangen, bei dem als Abfindungsbetrag ein Betrag von EUR 325 je Aktie vorgesehen ist. Die anteilige Garantiedividende für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis 30. September 2006 in Höhe von EUR 3,89 je Aktie wird ebenfalls gezahlt.
Im Gegenzug haben die Anfechtungskläger ihre Klagen gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse zurückgenommen. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs eines Klägers und einzelner Nebenintervenienten. Ein Widerruf hat bis zum 20. April 2007 zu erfolgen. Ob ein Widerruf erfolgen wird, ist offen. Im Falle eines Widerrufs wird der Vergleich hinfällig und die Vergleichsverhandlungen wären gescheitert. (28.03.2007/ac/n/nw)
Die InBev Germany Holding GmbH und die Gilde Brauerei AG haben sich darüber hinaus verpflichtet, von der HBW Abwicklungs AG i.L. einen Squeeze-Out zu verlangen, bei dem als Abfindungsbetrag ein Betrag von EUR 325 je Aktie vorgesehen ist. Die anteilige Garantiedividende für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis 30. September 2006 in Höhe von EUR 3,89 je Aktie wird ebenfalls gezahlt.
Im Gegenzug haben die Anfechtungskläger ihre Klagen gegen die auf der Hauptversammlung am 26. Juli 2006 gefassten Beschlüsse zurückgenommen. Der Vergleich steht unter dem Vorbehalt des Widerrufs eines Klägers und einzelner Nebenintervenienten. Ein Widerruf hat bis zum 20. April 2007 zu erfolgen. Ob ein Widerruf erfolgen wird, ist offen. Im Falle eines Widerrufs wird der Vergleich hinfällig und die Vergleichsverhandlungen wären gescheitert. (28.03.2007/ac/n/nw)
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