Drillisch LG München I untersagt Deutscher Telekom Verbreitung ihrer Presseerklärung vom 07.11.2011


30.11.11 08:55
Ad hoc

Maintal (aktiencheck.de AG) - Ad hoc-Mitteilung der Drillisch AG (ISIN DE0005545503 / WKN 554550):

Das Landgericht München I hat heute der Deutsche Telekom AG (ISIN DE0005557508 / WKN 555750) im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, ihre Presseerklärung vom 07.11.2011 zu verbreiten. Im Rahmen dieser Presseerklärung wird der Drillisch AG Provisionsbetrug durch die Aktivierung von Scheinkunden vorgeworfen.

Im Rahmen der Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes wurde dem Landgericht München I auch die von der Deutsche Telekom AG am 07.11.2011 gegen die Drillisch AG eingereichte Strafanzeige zur Kenntnis gebracht.

Bereits gestern hatte die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren gegen den Telekomvorstand Dr. Manfred Balz wegen Kursmanipulation (§ 20a WpHG) bekanntgegeben, nachdem der Prozessbevollmächtigte der Drillisch AG der Staatsanwaltschaft Hanau einen möglichen Verstoß gegen diese Vorschrift mit Schreiben vom 8.11.2011 nahe gelegt hatte (siehe auch unsere Ad hoc-Mitteilung vom 28.11.2011).

Kontakt:
Oliver Keil
Head of Investor Relations
Mail: ir@drillisch.de (Ad hoc vom 29.11.2011) (30.11.2011/ac/n/t)





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