Nominalkapital
Das Nominalkapital (oder auch Grund- bzw. Aktienkapital) wird häufig mit dem Gesellschaftskapital (Vermögen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung) verwechselt. Das Nominalkapital ist in Aktien aufgeteilt. Bei den Gesellschaftsgläubigern erfüllt das Grundkapital die Garantiefunktion und bei Nominalaktien hält der jeweilige Aktionär den Nennbetrag seiner Aktien zum Grundkapital. Das ausgewiesene Nominalkapital einer AG muß per Gesetz bei mindestens 100.000 DM liegen.
Weitere Begriffe
Begriffsliste "N"
- Nachbörse
- nachbörslicher Handel
- Nachgebend
- Nachranganleihe
- Nachzahlungsforderung
- Naked Warrants
- Namensaktien
- Namensaktien (vinkuliert)
- Namensanleihe
- NAPM
- NASDAQ
- National Association of Purchasing Management
- Nebenpapier
- Nebenwerte
- Nennwert
- Nennwertlose Aktie
- Net Asset Value
- Nettodividende
- Nettoinventarwert
- Neue Aktien
- Neuemission
- Neuer Markt
- New York Stock Exchange
- Nicht notierte Aktien
- Nieuwe Markt (NMAX)
- Nikkei-Index
- No-Load-Fonds
- Nominalkapital
- Nominalzins
- Nonvaleur
- Notierung
- NRW-MIX
- Null Kupon Anleihe
- NV-Bescheinigung
- NYSE