Namensaktien
Auf den Namen des Besitzers ausgestellte Aktien werden als Namensaktien bezeichnet. Die AG, die Namensaktien ausgibt, führt ein Register mit sämtlichen Aktionärs-Namen. Wenn ein Aktienbesitzer das Papier verkauft, wird dies auch im Namensregister durch die AG vermerkt. Namensaktien können nur durch Unterschrift auf der Rückseite (Indossament) übertragen werden.
Weitere Begriffe
Begriffsliste "N"
- Nachbörse
- nachbörslicher Handel
- Nachgebend
- Nachranganleihe
- Nachzahlungsforderung
- Naked Warrants
- Namensaktien
- Namensaktien (vinkuliert)
- Namensanleihe
- NAPM
- NASDAQ
- National Association of Purchasing Management
- Nebenpapier
- Nebenwerte
- Nennwert
- Nennwertlose Aktie
- Net Asset Value
- Nettodividende
- Nettoinventarwert
- Neue Aktien
- Neuemission
- Neuer Markt
- New York Stock Exchange
- Nicht notierte Aktien
- Nieuwe Markt (NMAX)
- Nikkei-Index
- No-Load-Fonds
- Nominalkapital
- Nominalzins
- Nonvaleur
- Notierung
- NRW-MIX
- Null Kupon Anleihe
- NV-Bescheinigung
- NYSE