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Normalerweise mische ich mich in die
aufgeregten Corona-Diskussionen in unseren Medien nicht ein. Es
gibt schon genügend andere, die laufend ihre Meinung zu diesem
Thema zum Besten geben.
In einem bestimmten Punkt muss ich mich jetzt aber doch zu Wort melden – schon um der wahrhaftigen Berichterstattung zu ihrem Recht zu verhelfen. Von Politikern und Medien wird nämlich gerne der Eindruck erweckt, es sei derzeit nur noch gestattet, sich mit einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen. Erst gestern hat es die Tagesschau genau in dieser absoluten Form verkündet.
Das ist aber falsch, und möglicherweise wird bewusst versucht, die Menschen in dieser Hinsicht in die Irre zu führen. Denn tatsächlich gilt dieses Verbot in bestimmten Bundesländern nur für den öffentlichen Raum, also zum Beispiel für Aufenthalte auf der Straße oder in Parks. Treffen im privaten Bereich, also etwa in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, sind davon explizit ausgenommen, zum Beispiel in Hessen und Nordrhein-Westfalen. In Hessen wird lediglich „dringend empfohlen“, sich auch zu Hause an diese Regel zu halten. In anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein.
Das ist deshalb von Bedeutung, weil man damit keine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man Freunde oder Verwandte aus anderen Haushalten in der eigenen Wohnung empfängt. Ob man es tut oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen.
Wer allerdings in Bayern wohnt, hat schlechtere Karten: Die dortige Corona-Verordnung verbietet solche Treffen explizit auch in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück.
Generell empfiehlt es sich, sich die Verordnung des eigenen Landes genau durchzulesen und sich von Politikern und Medien nicht einfach ein X für ein U vormachen zu lassen.
Raimund Brichta https://wahre-werte-depot.de/
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In einem bestimmten Punkt muss ich mich jetzt aber doch zu Wort melden – schon um der wahrhaftigen Berichterstattung zu ihrem Recht zu verhelfen. Von Politikern und Medien wird nämlich gerne der Eindruck erweckt, es sei derzeit nur noch gestattet, sich mit einer Person aus einem anderen Haushalt zu treffen. Erst gestern hat es die Tagesschau genau in dieser absoluten Form verkündet.
Das ist aber falsch, und möglicherweise wird bewusst versucht, die Menschen in dieser Hinsicht in die Irre zu führen. Denn tatsächlich gilt dieses Verbot in bestimmten Bundesländern nur für den öffentlichen Raum, also zum Beispiel für Aufenthalte auf der Straße oder in Parks. Treffen im privaten Bereich, also etwa in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück, sind davon explizit ausgenommen, zum Beispiel in Hessen und Nordrhein-Westfalen. In Hessen wird lediglich „dringend empfohlen“, sich auch zu Hause an diese Regel zu halten. In anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein.
Das ist deshalb von Bedeutung, weil man damit keine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man Freunde oder Verwandte aus anderen Haushalten in der eigenen Wohnung empfängt. Ob man es tut oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen.
Wer allerdings in Bayern wohnt, hat schlechtere Karten: Die dortige Corona-Verordnung verbietet solche Treffen explizit auch in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück.
Generell empfiehlt es sich, sich die Verordnung des eigenen Landes genau durchzulesen und sich von Politikern und Medien nicht einfach ein X für ein U vormachen zu lassen.
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