In der Wertpapierweisung von onvista steht:
Das Angebot gilt nicht für Aktionäre mit einem registrierten Wohnsitz in den USA, dem Europäischen Wirtschaftsraum (inkl. EU), dem Vereinigten Königreich, Australien, Kanada und Japan.
Anleger müssen sicherstellen, dass die Annahme nicht gegen gültiges Recht des jeweiligen Landes verstößt. Dieses Schreiben bedeutet nicht, dass Sie berechtigt sind, an der Maßnahme teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen, dies gegebenenfalls mit Ihrem Rechtsberater zu prüfen.
Dadurch war mir klar, dass ich mir die Weisung schenken kann. Ich ärgere mich nur tierisch über die Steuern, da ich ja die ursprüngliche Aktie für 4 €/Stück gekauft hatte und somit einen Verlust erlitten habe. Aber so ist eben das System und als Kleinanleger guckt man dumm aus der Röhre...
Vielleicht habt ihr ja Glück und die Weisung geht durch.
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