So kommt der Preis für Privathaushalte
zustande
(djd). Strom und Gas werden immer teurer, eine Entspannung ist
nicht in Sicht – ganz im Gegenteil: Für das zweite Quartal 2022
erwarten Expertinnen und Experten weitere Preissteigerungen. Die
Politik versucht mit einer Energiepreispauschale von 300 Euro und
zusätzlichen Entlastungen für einkommensschwache Haushalte
gegenzusteuern. Aber wie kommt der Strompreis für Privathaushalte
eigentlich zustande und welche Komponenten können von der Politik
beeinflusst werden?
Drei Bestandteile bestimmen den Strompreis
2. Die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen machen insgesamt etwa 35 Prozent des Strompreises aus. Im Einzelnen erhebt der Staat die Umsatz- und die Stromsteuer, eine Konzessionsabgabe sowie die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Gesetz (KWKG). Die bisherige EEG-Umlage zur Förderung erneuerbarer Energien entfällt zum 1. Juli 2022 komplett. Sie wird dann aus dem Bundeshaushalt beglichen.
3. Die fehlenden 26 Prozent des Strompreises entfallen auf die Netzentgelte, sie sind ebenfalls staatlich reguliert, werden aber von den großen Energieversorgern erhoben. Mit den Netzentgelten werden die Stromnetze betrieben und ausgebaut, in diesem Kostenblock sind auch die Gebühren für Betrieb, Wartung und Messung der Stromzähler enthalten. Hinzu kommen drei Umlagen: Sonderkundenumlage, Offshore-Haftungsumlage sowie Abschaltbare-Lasten-Umlage. Energieversorger wie LichtBlick sehen bei den Netzentgelten ein Sparpotenzial, wenn sie strenger überprüft würden.
Ökostromanbieter fordert weitere Unterstützung für Haushalte
"Die Maßnahmen der Bundesregierung sind ein Schritt in die richtige Richtung", erklärt Unternehmenssprecher Ralph Kampwirth. Allerdings wird auch Energiesparen immer wichtiger - Tipps hierzu gib es unter www lichtblick de/energiepreise. Denn die Maßnahmen des Bundes reichen noch nicht aus: "Einkommensschwächere Haushalte müssen weiter entlastet werden, da sie einem Preisanstieg ausgesetzt sind, den es in dieser Höhe bislang noch nicht gab. Es droht Energiearmut", so Ralph Kampwirth.
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